RS Vwgh 1983/11/25 1416/78

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Veröffentlicht am 25.11.1983
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27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG;

Rechtssatz

Das gerichtliche Einbringungsgesetz enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über die Prozeßfähigkeit. Daher sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1978001416.X02

Im RIS seit

25.11.1983

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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