RS Vwgh 1983/11/25 1416/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1983
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
BAO §79;
GEG;
VwGG §34 Abs1;
  1. BAO § 79 heute
  2. BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Rechtssatz

In verwaltungsbehördlichen Verfahren, die sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, kann für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs 2 ABGB und § 151 Abs 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluß von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozeßunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam ausschließlich an deren gesetzlichen Vertreter gerichtet werden (Hinweis B 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981 bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Behörde).In verwaltungsbehördlichen Verfahren, die sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, kann für deren Geschäftsfähigkeit nicht Paragraph 151, Absatz 2, ABGB und Paragraph 151, Absatz 3, ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluß von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozeßunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam ausschließlich an deren gesetzlichen Vertreter gerichtet werden (Hinweis B 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981 bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Behörde).

Schlagworte

Minderjährige Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1978001416.X01

Im RIS seit

25.11.1983

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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