1 Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 13. März 2018 wurde einer betreibenden Gläubigerin wider den Revisionswerber die Exekution zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf Rechnungslegung bewilligt. Mit der Begründung: , dass der Revisionswerber der genannten Verpflichtung nicht entsprochen habe, verhängte das Gericht zahlreiche Geldstrafen - darunter auch die dem Revisionsverfahren zugrundeliegende, mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 29. April 2020 verhängte Geldstr... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden der Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien jeweils vom 1. September 2022 wurden dem Revisionswerber - jeweils resultierend aus einem vom Revisionswerber eingebrachten Privatanklageverfahren beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien - 1. der Pauschalkostenbeitrag iHv 300 €, zuzüglich der Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) iHv 8 €, insgesamt somit ein Betrag iHv 308 €, sowie 2. Sachverständigengebühren iHv 2.314 €,... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 13. März 2018 wurde einer betreibenden Gläubigerin wider den Revisionswerber die Exekution zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf Rechnungslegung bewilligt. Mit der Begründung: , dass der Revisionswerber der genannten Verpflichtung nicht entsprochen habe, verhängte das Gericht zahlreiche Geldstrafen und verfügte schließlich deren Einhebung. 2 Nach Erhebung von Vorstellungen gegen die von der Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Salzburg e... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 17. Mai 2019 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 14. Dezember 2017, mit dem dem Revisionswerber die Bezahlung eines Betrags iHv 28.603 EUR (für verfallen erklärter Geldbetrag iHv 30.000 EUR abzüglich des sichergestellten Geldbetrags iHv 1.405 EUR sowie 8 EUR Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG) aufgetragen worden war, ab und sp... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war klagende Partei in einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht St. Pölten. Mit Beschluss vom 12. Jänner 2012 wurde in diesem Verfahren die Gebühr des Sachverständigen Mag. W. mit 13.148,40 EUR bestimmt (Spruchpunkt 1.) und die Rechnungsführerin des Gerichts angewiesen, nach Rechtskraft des Beschluss an den Sachverständigen den Betrag von 2.500 EUR aus dem erliegenden Kostenvorschuss der klagenden Partei sowie den Betrag von 10.648,40 EUR aus Amtsgeldern... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...