Norm: KO §156 Abs6KO §197 Abs2KO §197 Abs3 AO §66 AO § 66 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§ 197 Abs 3 KO bezieht sich nicht auf den Fall, dass der Gläubiger erst nach Konkursaufhebung einen Exekutionstitel erwirkt: In diesem Fall kann die sich aus dem Zahlungsplan und § 197 Abs 2 KO ergebende (gä... mehr lesen...
Norm: AO §66 AO § 66 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Der Kläger hat trotz Überweisung der Ausgleichsquote nach vorausgegangener Feststellung im Provisorialverfahren nach §66 AO ein Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung des Bestehens der bestrittenen Forderung in Höhe der gezahlten Ausgleichsqu... mehr lesen...
Norm: AO §66 KO §156 AO § 66 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Sowohl bei Anmeldung als auch bei Nichtanmeldung von Forderungen besteht die Möglichkeit, diese Forderungen innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen. In diesem Umfang muss auch die Antragstellung nach § 66 AO als zulässig erachtet... mehr lesen...
Norm: AO §66 AO § 66 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Ein nach Ablauf der gemäß § 53 Abs 4 AO gesetzten Nachfrist gestellter Antrag nach § 66 AO ist verspätet. Ein nach Ablauf der gemäß Paragraph 53, Absatz 4, AO gesetzten Nachfrist gestellter Antrag nach Paragraph 66, AO ist verspätet.
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Norm: AO §66KO §193
Rechtssatz: § 66 AO ist auf den Zahlungsplan analog anzuwenden. Ein Antrag nach § 66 Abs 1 AO ist auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Erhalt einer qualifizierten Mahnung, jedoch nur bis zum aliquoten Wiederaufleben der Forderung möglich. De Entscheidungstexte 13 R 58/99y Entscheidungstext LG Eisenstadt 17.09.1999 13 R 58/99y ... mehr lesen...
Norm: §66 AO , §193 KO AO § 66 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§66 AO ist auf den Zahlungsplan analog anzuwenden. Ein Antrag nach §66 Abs. 1 AO ist auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Erhalt einer qualifizierten Mahnung jedoch nur bis zum aliquoten Wiederaufleben der Forderung möglich.... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 AO §66 KO §156 Abs4KO §171 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 AO § 66 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§ 66 ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs4AO idF IRÄG BGBl 1982/370 §66 AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§ 66 Abs 1 AO ist nur für die Feststellung eines allfälligen Wiederauflebens im Sinne des § 53 Abs 4 AO von Bedeutung, beschränkt aber nicht die Rechte eines Ausgleichsgläubigers bzw eines Ausfallsgläubigers auf... mehr lesen...
Norm: Tir KollV für Berufsjäger §14LAG §65b LAG §68 LAO §66LAO §71UrlG §4UrlG §9 Abs2 LAG § 68 heute LAG § 68 gültig ab 01.07.2021
Rechtssatz:
Auch das neue UrlG bindet die Übertragung von Ansprüchen auf Urlaub oder Resturlaub an keine besonderen Voraussetzungen, also auch nicht an ei... mehr lesen...