Entscheidungen zu § 12a AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2006/4/26 3Ob32/06m

Norm: AO §12a
Rechtssatz: Der in § 12a AO für das Ausgleichsverfahren zum Zweck der Unternehmenssanierung normierte Aufschub der wegen Nichtzahlung des Bestandzinses betriebenen Räumungsexekution gilt nicht im Wege der Analogie auch im Zwangsausgleichsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 32/06m Entscheidungstext OGH 26.04.2006 3 Ob 32/06m Veröff: SZ 2006/67 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2006

RS OGH 2004/1/28 3Ob92/03f, 3Ob32/06m, 7Ob129/12i

Norm: AO §12a
Rechtssatz: § 12 AO ordnet - unter gewissen Voraussetzungen - die Fortsetzung eines bereits beendeten Bestandverhältnisses an und normiert damit einen nachträglichen Wegfall der Vertragsbeendigung. Hiebei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Bestimmung, die über eine Verzögerung des Exekutionsverfahrens für eine gewisse Zeit (regelmäßig bis zur Klärung behaupteter Einstellungsvoraussetzungen) hinausgeht, welche sonst unte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2004

RS OGH 2004/1/28 3Ob92/03f

Norm: AO §12a
Rechtssatz: § 12a AO ist auch dann anzuwenden, wenn Exekutionstitel ein vollstreckbarer vor Ausgleichseröffnung abgeschlossener gerichtlicher Räumungsvergleich zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer ist. Ein darin ausgesprochener wohl üblicher und vor Ausgleichseröffnung abgegebener Verzicht auf jedweden (weiteren) Räumungsaufschub ist kein Hindernis für den Erfolg eines Antrags nach § 12a AO. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2004

RS OGH 2004/1/28 3Ob92/03f, 3Ob32/06m

Norm: AO §12aEO §42 C3EO §42 C4EO §46
Rechtssatz: § 12a AO verpflichtet einerseits, wenn bereits nach Ausgleichseröffnung eine Räumungsexekution vollzogen werden soll, direkt den Gerichtsvollzieher, mit dem Vollzug innezuhalten, sie somit vorläufig auszusetzen und schafft somit neben § 46 EO und § 34a MRG einen weiteren Innehaltungsgrund; dies freilich ausgehend vom Gesetzestext abweichend von § 46 EO nur auf Antrag der verpflichteten Partei. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2004

RS OGH 2004/1/28 3Ob92/03f, 6Ob195/12p

Norm: AO §12aIO §12c
Rechtssatz: Nicht der Verzug mit laufenden Bestandzinsen (Benützungsentgelten) an sich, sondern nur jener qualifizierte Verzug in der Erfüllung bevorrechteter Forderungen, der dazu führt, dass der Ausgleich nicht bestätigt wird, ermöglicht eine Fortsetzung des Räumungsvollzugs. Entscheidungstexte 3 Ob 92/03f Entscheidungstext OGH 28.01.2004 3 Ob 92/03f Veröff:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2004

RS OGH 2004/1/28 3Ob92/03f, 3Ob32/06m

Norm: AO §12aB-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 12a AO enthält keine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung zwischen dem Bestandgeber und vergleichbaren Aussonderungsberechtigten, die einen Verstoß gegen Art 7 B-VG beziehungsweise Art 2 StGG bedeuten würde. Es entspricht eben dem Wesen des Insolvenzverfahrens, dass auch Eingriffe in aus rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen resultierende Rechtspositione... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2004

Entscheidungen 1-6 von 6

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