Norm: AO §12 Abs2 AO § 12 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Eine Exekutionsbewilligung bleibt ungeachtet der Einstellung des Verwertungsverfahrens im Sinne des § 12 Abs 2 AO gegen die Verpflichtete weiterhin aufrecht. Eine Exekutionsbewilligung bleibt ungeachtet der Einstellung des Verwertungsverfahr... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs2 AO § 12 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Wurde Sicherungsübereignung mehr als sechzig Tage vor Ausgleichseröffnung vorgenommen, ist § 12 Abs 2 AO nicht anzuwenden, wenn auch das exekutiv begründete Pfandrecht erst innerhalb von sechzig Tagen nach Ausgleichseröffnung begründet wurde... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs2 EO §39 Z2 IVC EO §39 Z2 IVD EO §39 Z2 IVEKO §12 Abs2 AO § 12 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 EO § 39 heute EO § 39 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte gemäß dem am 25. April 1955 überreichten Antrag der betreibenden Partei mit Beschluß vom 28. April 1955 die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ. 139 der Katastralgemeinde M. und ordnete die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens an. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 29. April 1955 wurde über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Erstgericht stellte hierau... mehr lesen...