Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** W*****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Zahl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine selbständige Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Landesgeschäftsführer wurde beauftragt, alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Salzburger Landtagswahlkampf 2009 wahrzunehmen. Die Klägerin ist Auftraggeberin einer für sie im Vorfeld dieser Wahlen durchgeführten Werbekampagne, in der (als Plakat- und Internetwerbung) ua das nachstehend abgebildete Lichtbild (Beil./A) verwendet wurde. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gernot T*****, vertreten durch Dr. Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. K***** KG, 2. Hannes W*****, beide vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist einziger Erbe und Gesamtrechtsnachfolger nach seinem Vater Sigurd B*****. Er ist Herausgeber und Chefredakteur der Zweitklägerin und hat eine leitende Funktion in der „Glaubensgemeinschaft der Norweger“, die auch unter dem Namen „Smiths Freunde“ oder „Norweger“ bekannt ist. Die Zweitklägerin ist Werknutzungsberechtigte im Sinn des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG an den Werken der norwegischen Schriftsteller Aksel J. Smith, Johan O. Smith und Eli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "F*****", die Erstbeklagte Medieninhaberin der Tageszeitung "K***** Zeitung". Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin der Website "K***** Online", die im Internet unter www.k*****.at abrufbar ist. Der Tod eines Afrikaners am 15. 7. 2003 im "Afrikadorf" im Wiener Stadtpark war Gegenstand intensiver Medienberichterstattung. Gegenstand der öffentlichen Diskussion war insbesondere, ob ein Fehlverhalten D... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des politischen Meinungsstreits ließ die Klägerin in einer Tageszeitung Werbeeinschaltungen veröffentlichen, die im Hintergrund ein Fotos des Wiener Gasometers, im Vordergrund eine Ortstafel mit der Aussage: "810.848 Arbeitsplätze" und rechts daneben ein Begleittext unter der Übeschrift "Wien macht's besser" aufschienen. Am linken oberen Rand befand sich das Logo der Klägerin mit ihrem Namen und einer kleinen, stilisierten Darstellung des Stephansturms und d... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §74
Rechtssatz:
Eine Wiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist, wobei zur Öffentlichkeit jeder gehört, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Dabei macht die Wahrnehmbarkeit einer Veranst... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz:
Das Aufstellen eines Lichtbilds in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs anlässlich der Begräbnisfeier für eine Privatperson ist kein Eingriff in Rechte des Lichtbildherstellers und bedarf daher auch nicht dessen Zustimmung.
Entscheidungstexte 4 Ob 230/03g Entscheidungstext OGH 16.12.2003 4 Ob 230/03g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein ist eine Vereinigung österreichischer Berufsfotografen mit dem Zweck, ihren Mitgliedern Rechtsschutz zu erteilen. Rosemarie S***** (in der Folge: Fotografin) hat als Mitglied dieses Vereins dem Kläger die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte zur treuhändigen Wahrnehmung im eigenen Namen, jedoch in ihrem Interesse übertragen. Sie betreibt ein Fotogeschäft und fotografiert auch selbst. Für die Vergrößerung eines Farbfotos benöt... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74
Rechtssatz: Wird das Werk nicht dazu verwendet, um den Rechteinhaber zu kritisieren, liegt keine Rechtfertigung des Eingriffs durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung vor. Entscheidungstexte 4 Ob 105/03z Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 105/03z European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74
Rechtssatz: Hat die Verwendung eines Werks keine Belegfunktion, sondern dient sie nur der Information, so vermag das Grundrecht der freien Meinungsäußerung den Eingriff auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn der Berechtigte die Nutzung seines Werks auch gegen (angemessenes) Entgelt nicht gestattet, oder wenn er dem Nutzer nicht bekannt ist und seine Identität in der kurzen Zeit, die für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist eine in der Rechtsform eines Vereins organisierte Vereinigung der österreichischen Berufsfotografen. Sein Zweck ist es, den Vereinsmitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Kronen Zeitung", deren tägliche Auflage mehr als 500.000 Stück beträgt. Auf dem Titelblatt der Wiener Regionalausgabe der "Kronen Zeitung" vom 6. 4. 2000 und auf Seite 13 der Ausgabe vom 7. 4. 2000 wurde das Lichtbil... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hat im Provisorialverfahren zu 4 Ob 224/00w (= MR 2000, 373 [Walter] - Schüssels Dornenkrone) ausgesprochen, dass die Wiedergabe von Titelseiten der "Neuen Kronen Zeitung" in der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift im Interesse der Meinungsfreiheit und der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften durch das Zitatrecht gedeckt ist. Der Hauptantrag, der Beklagten zu untersagen, einzelne Seiten der periodischen Druck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 5. 8. 1997 vom LG Innsbruck wegen Verstoßes gegen das Finanzstrafgesetz verurteilt. Er war bis zu seinem Rücktritt am 21. 2. 1999 Abgeordneter zum Nationalrat. Als führender Funktionär der F***** unterwarf er sich 1998 dem "Demokratievertrag" dieser Partei. Ein nach diesem Vertrag eingesetzter "Ehrenrat" sprach den Kläger am 23. 3. 1999 "frei" und befand, dass der Kläger trotz seiner gerichtlichen Verurteilung nicht unehrenhaft gehandelt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Neue Kronen Zeitung", die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Der Standard". Die Beklagte hat in der Ausgabe "Der Standard" vom 13. 1. 2000 auf Seite zwei in einem Artikel unter der Überschrift "Es war uns bewusst, dass wir gegen das Gesetz verstoßen" über die Medienberichterstattung im Zusammenhang mit der Aufklärung der Brandserie in St. Georgen an der Gusen berichtet. Da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. O***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, 2. L*****, vertreten durch die Erstklägerin, diese vertreten durch H... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung MR 1997, 26 = ÖBl 1997, 138 - Ich werde dafür sorgen hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit einer Bildveröffentlichung des Spitzenkandidaten der SPÖ im Wahlkampf zusammen mit einem persiflierenden Begleittext durch den politischen Gegner einen Verstoß gegen § 78 UrhG (auch unter dem Aspekt des Art 10 MRK) verneint. Die beanstandete Einschaltung wurde dort in einem Monatsmagazin veröffentli... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74UrhG §81
Rechtssatz: Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen. Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin der "Neuen Kronen Zeitung". Der Beklagte war Geschäftsführer der T***** GmbH. In den Ausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" vom 24., 25., 26., 27. 10., 5., 7., 8., 12., 19., 23. 11., 1., 2., 3., 7., 10., und 14. 12. 1999 erschienen Artikel, die sich mit der Tätigkeit und finanziellen Gebarung des Beklagten als Geschäftsführer der T***** GmbH befassten und deren Überschriften wie folgt lauteten: 24. 10. 1999: Es geht um "Medi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin zählt neben AFP, AP und Reuters zu den vier ältesten Nachrichtenagenturen weltweit. Sie gehört in Österreich zu den führenden Anbietern von Informations-Dienstleistungen und zugehöriger System-Technologie. Die Klägerin versorgt die Märkte "Medien", "Politik und öffentliche Verwaltung" sowie "Banken und Industrie" mit multimedialen Nachrichten- und Informationsdiensten und leistungsorientierten Wissensmanagementsystemen. Ein Kennzeichen der Klägerin ist... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz:
Es bestehen keine Bedenken, die Standbilder (anders als rein computererzeugte Werke) unter dem Gesichtspunkt eines menschlichen Schaffensakts dem Leistungsschutzrecht des § 74 UrhG zu unterstellen, sind sie doch immer noch Werke, bei deren Erschaffung Computer nur als Hilfsmittel eingesetzt werden, der Mensch hingegen die Maschine lenkt und dirigiert und somit gestalterisch tätig ist. Es bestehen keine Bede... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 20.9.1995 erwarb die - seit 10.12.1993 im Firmenbuch registrierte - Klägerin sämtliche Aktien der damals insolvenzgefährdeten H***** Sport- und ***** AG. Den Originalkaufvertrag verfaßte Rechtsanwalt Dr.Benedikt S***** in englischer Sprache und erteilte die Zustimmung dazu, daß der Vertrag von Mag.Renate H***** in die deutsche Sprache übersetzt wird. Dr.S***** hatte den Vertrag ohne Vorlage und ohne Verwendung irgendwelcher Vertragsmuster verfaß... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz: Demjenigen, der von der Zusammenstellung einzelner Bildausschnitte ein Lichtbild herstellt, kommt der Leistungsschutz nach § 74 UrhG zu, nicht aber demjenigen, der eine solche Zusammenstellung bloß kopiert oder sich eines fotografischen Druckverfahrens bedient. Demjenigen, der von der Zusammenstellung einzelner Bildausschnitte ein Lichtbild herstellt, kommt der Leistungsschutz nach Paragraph 74, UrhG zu, nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im April 1987 beauftragte die Klägerin den Beklagten, ihr für die Reportage "Rosa Widerstand" ein Foto des Architekten Rudolf K***** mit dem damals im Flur der "R*****-Villa" in W***** angebrachten Plakat aus dem Nationalratswahlkampf 1983 zu liefern. Der Beklagte stellte auftragsgemäß ein Lichtbild Rudolf K*****s her, welches ihn vor diesem Wahlplakat zeigt. Die Klägerin veröffentlichte das vom Beklagten hergestellte Lichtbild in der Nr 5/87 der Zeitschri... mehr lesen...
Norm: UrhG §16UrhG §42UrhG §74
Rechtssatz:
Mit der Übermittlung eines Lichtbildes durch Bildfunk über das Bildfunknetz der APA ist das Bild im Sinne der §§ 16 Abs 1, 74 Abs 1 UrhG "verbreitet". Ein dem Lichtbild beigesetzter "Sperrvermerk" vermag an der damit bereits vollendeten Verbreitung nichts mehr zu ändern. Mit der Übermittlung eines Lichtbildes durch Bildfunk über das Bildfunknetz der APA ist das Bild im Sinne der Paragraphen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als in dem der Entscheidung ÖBl 1993, 136 - "Null-Nummer" II zugrunde liegenden Fall hat hier der Angestellte der Beklagten das von ihm aus der "Neuen Kronen Zeitung" abfotografierte Lichtbild über das Bildfunknetz der APA weitergegeben. Damit hat er aber das Lichtbild nicht nur der Beklagten, sondern allen Nutzern dieses Bildfunknetzes - darunter allen österreichischen Zeitungen und dem ORF - zugänglich gem... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 ZPO §226 IIB12 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Daß dem Kläger nur Schutzrechte des Lichtbildherstellers an einer Aufnahme zur treuhändigen Wahrnehmung übertragen und alle Werknutzungsrechte daran eingeräu... mehr lesen...
Begründung: Der Photograph Ernst S***** war bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1991 Alleininhaber der protokollierten Firma Luftbild-S*****. Am 8.8.1973 machte er im Rahmen seines Gewerbebetriebes eine Luftbildaufnahme des Benediktinerstiftes Kremsmünster. Etwa 1977 erteilte er dem Kunstverlag H*****, die Werknutzungsbewilligung am Diapositiv dieser Luftbildaufnahme zur Herstellung und zum Vertrieb von Dia-Serien; jede sonstige Form der Veröffentlichung oder Verbreitung der ... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73UrhG §74UrhG §75
Rechtssatz: Lichtbildwerke im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG sind gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinne des § 73 UrhG; sie genießen daher sowohl den Urheberschutz in engerem Sinn als auch den Leistungsschutz nach §§ 74, 75 UrhG; der Urheber eines Lichtbildwerkes kann sich auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen. Lichtbildwerke im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, UrhG sind gleich... mehr lesen...