Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2004/5/25 4Ob58/04i

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Entscheidung | OGH | 25.05.2004

RS OGH 2002/1/29 4Ob293/01v, 4Ob100/03i

Norm: UrhG §5 Abs1UrhG §57 Abs4
Rechtssatz: Im Regelfall ist jede von einem Menschen erstellte Übersetzung eine Bearbeitung, weil die Übertragung in eine andere Sprache aufgrund der idiomatischen Verschiedenheiten - von ganz außergewöhnlichen Fällen abgesehen - eine individuelle Leistung des Übersetzers erfordert, es sei denn, dass es sich um einfachste Texte handelt. Nach § 57 Abs 4 UrhG bedarf die Unterlassung einer Quellenangabe der Rechtfer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2002

TE OGH 2000/11/28 4Ob273/00a

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Entscheidung | OGH | 28.11.2000

RS OGH 1992/4/7 4Ob13/92, 4Ob51/94, 4Ob273/00a, 4Ob115/09d, 4Ob142/15h

Norm: UrhG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Bearbeitung hat, urheberrechtlich gesehen, ein "doppeltes Gesicht"; sie ist einerseits - ihren eigentümlichen Charakter vorausgesetzt - selbst urheberrechtlich geschützt; andererseits sind aber auch die Rechte des Urhebers des benützten Originalwerkes im Spiel. Zu jeder Art der Verwertung ist daher der Bearbeiter grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers des Originalwerkes (oder dessen Rechtsnachfolgers) b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob13/92, 4Ob274/02a, 4Ob115/09d, 4Ob21/18v

Norm: UrhG §5 Abs1
Rechtssatz: Da die urheberrechtliche Verwertung der Bearbeitung notwendigerweise eine solche des bearbeitenden Werkes in sich schließt und deshalb auch von ihrem Schöpfer nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten Werkes vorgenommen werden darf, wird das an der Bearbeitung bestehende Urheberrecht des Bearbeiters als abhängiges Urheberrecht bezeichnet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob13/92, 4Ob51/94, 4Ob142/15h

Norm: UrhG §5 Abs1
Rechtssatz: Eine Bearbeitung lässt - im Gegensatz zur "freien Benützung" - das bearbeitete Werk in seinem Wesen unberührt, muss ihm aber wenigstens in der äußeren Form eine neue Gestalt geben, die als eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters zu werten ist. Entscheidungstexte 4 Ob 13/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 13/92 Veröff: SZ 65/49 = MR 199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1988/5/31 4Ob23/88

Begründung: Der Kläger nahm ein Lichtbild (Porträt) des Architekten Rudi K*** auf, das mit Zustimmung des Klägers zur Herstellung eines Wahlplakates für die "Alternative Liste" im Nationalratswahlkampf 1983 verwendet wurde. Dieses Wahlplakat enthielt eine Vergrößerung des Lichtbildes. Am oberen Rand stand unter dem Namen "Gloria" - dem Pseudonym Rudi K*** - die Parole: "Popolitik ist mehr"; am unteren Rand des Wahlplakates war die wahlwerbende Gruppe angeführt. Der Kläger hat kein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1988

TE OGH 1988/1/19 4Ob409/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat vorwiegend im Sommer 1978, ein Lied mit dem Titel "Kodo" geschaffen. Er trug dieses Lied ab Sommer 1978 und in den folgenden Jahren häufig im Kreis von Freunden und Bekannten vor. Der Refrain des Liedes mit dem Text "und ich düse, düse im Sauseschritt...." blieb hiebei immer gleich, der übrige Text wurde häufig variiert; der Kläger hat auch neue Strophen hinzugedichtet. Er trug das Lied im wesentlichen immer in der gleichen Melodie, jedoch mit v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.1988

RS OGH 1988/1/19 4Ob409/87

Norm: UrhG §5 Abs1UrhG §11
Rechtssatz: Abmachungen zwischen Miturhebern untereinander und Bearbeitern über den Umfang der jeweiligen Beteiligung am Werk sind zulässig; sie können auch konkludent getroffen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 409/87 Entscheidungstext OGH 19.01.1988 4 Ob 409/87 Veröff: MR 1988,54 (M Walter) European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1988

TE OGH 1986/9/16 4Ob328/86

Begründung: Der klagende Berufsfotograf hat im Jahr 1966 ein Farbdia im Format 13 x 18 cm, Kennzeichen-Nummer L 10-A/96, darstellend den Hopfensee bei Füssen mit Blick zum Säuling, aufgenommen. Das Bild wurde auf Grund einer Werknutzungsbewilligung zur Herstellung von Bildtapeten verwendet. Die beklagte Gesellschaft befaßt sich ua mit der gewerbsmäßigen Herstellung von Fotografien für die Werbewirtschaft. Ihr Geschäftsführer, Christian S***, kaufte im Jahr 1979 eine solche Bildtap... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1986

RS OGH 1986/9/16 4Ob328/86, 4Ob23/88

Norm: UrhG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Benützung einer gekauften Bildtapete zur Gestaltung des Hintergrundes einer Werbefotografie ist als "Bearbeitung" jenes Farbdias anzusehen, mit dessen Hilfe die Tapete angefertigt worden war. Entscheidungstexte 4 Ob 328/86 Entscheidungstext OGH 16.09.1986 4 Ob 328/86 Veröff: WBl 1987,68 = ÖBl 1987,28 = MR 1987 H1,11 (M Walter) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1986

RS OGH 1977/9/13 4Ob381/77

Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §5 Abs1
Rechtssatz: Auch die bloße Übersetzung von Bruchstücken eines fremdsprachigen Werkes der Literatur kann auf Grund ihrer Originalität und ihrer Einführung in den Geist der fremden Sprache im Einzelfall durchaus die notwendige Individualität aufweisen, um als selbständiger Werkteil den Schutz nach § 1 Abs 2 in Verbindung mit § 5 Abs 1 UrhG zu genießen. Derjenige, der auch für solche Bruchstücke einer Übersetzung urh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1977

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