Norm: UrhG §42b Abs1UrhG §42b Abs4UrhG §42b Abs6
Rechtssatz: Nicht jedes Trägermaterial, sondern nur solches, das der gesetzlichen Umschreibung des § 42b Abs 1 UrhG entspricht, unterliegt der in dieser Bestimmung normierten Leerkassettenvergütung. Das trifft zwar auf Trägermaterial, das in MP3-Playern integriert ist, und auf wechselbare Speicherkarten für solche Geräte zu, die in weit überwiegenden Maß für Vervielfältigungen zum eigenen oder pr... mehr lesen...
Norm: UrhG §42b Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 42 b Abs 1 UrhG in der Fassung UrhG-Nov 1996 ist die Leerkassettenvergütung zu entrichten, wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt; dass es nicht im Inland benutzt wird, begründet keine Ausnahme mehr. Entscheidungstexte 4 Ob 2159/96w Entscheidungstext OGH 15.10.1996 4 Ob 2159/96w ... mehr lesen...