RS OGH 1996/10/15 4Ob2159/96w, 4Ob79/11p

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Veröffentlicht am 15.10.1996
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Norm

UrhG §42b Abs1

Rechtssatz

Gemäß § 42 b Abs 1 UrhG in der Fassung UrhG-Nov 1996 ist die Leerkassettenvergütung zu entrichten, wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt; dass es nicht im Inland benutzt wird, begründet keine Ausnahme mehr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107001

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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