Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2008/8/26 4Ob89/08d

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Entscheidung | OGH | 26.08.2008

TE OGH 2001/11/13 4Ob182/01w

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Entscheidung | OGH | 13.11.2001

RS OGH 2001/11/13 4Ob182/01w

Norm: EWG-RL 93/83/EWG - Satellitenrichtlinie 393L0083 Art1UrhG §17 Abs2UrhG §59a
Rechtssatz: Bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung der §§ 59a UrhG, 17 Abs 2 UrhG ist als bewilligungspflichtiger Rundfunkunternehmer im Sinne dieser Bestimmungen jeder anzusehen, der programmtragende Signale auf Grund eigener Entscheidung durch Einspeisung in Kabelanlagen weiterüberträgt, sofern der öffentliche Empfang der Programme Endzweck der Weiterl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.2001

RS OGH 1991/5/28 4Ob19/91

Norm: UrhG §17 Abs2
Rechtssatz: Dem historischen Gesetzgeber stand bei der Regelung des § 17 Abs 2 UrhG vor Augen, daß es schon vor der Einrichtung des drahtlosen Rundfunks in einzelnen europäischen Städten Einrichtungen gab, durch die den angeschlossenen Hörern Opernaufführungen oder Konzertaufführungen mit Hilfe des Telefonnetzes wahrnehmbar gemacht wurden (sogenanntes Theatrofon). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1991

RS OGH 1986/6/17 4Ob309/86, 4Ob393/86, 4Ob89/08d

Norm: UrhG §17 Abs2UrhG §18 Abs3
Rechtssatz: Die Übertragung von Videofilmen aus einer Hotelzentrale in die einzelnen Zimmer dieses Hotels fällt nicht unter das dem Urheber vorbehaltene Drahtfunkrecht, wohl aber handelt es sich dabei um eine öffentliche Aufführung im Sinne des § 18 UrhG. - "Hotel-Video". Entscheidungstexte 4 Ob 309/86 Entscheidungstext OGH 17.06.1986 4 Ob 309/86 V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1986

RS OGH 1979/11/12 4Ob374/79

Norm: UrhG §17 Abs2UrhG §81
Rechtssatz: Ein Kabelfernsehunternehmen fällt zufolge seiner grundlegenden Unterschiede zu einer RVA nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 17 Abs 2 UrhG zweiter Satz, sondern vielmehr unter die Vorschrift des § 17 Abs 2 UrhG erster Satz. Demnach steht es einer Rundfunksendung gleich, wenn ein Werk von einer im Inland oder Ausland gelegenen Stelle aus der Öffentlichkeit im Inland, ähnlich wie durch Rundfunk, aber m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1979

TE OGH 1974/6/25 4Ob321/74

Entscheidungsgründe: Den Entscheidungen der Untergerichte liegen folgende wesentliche, von den Parteien unbekämpfte Feststellungen des Erstgerichtes zugrunde: Die klagende Partei ist eine Verwertungsgesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, Vortrags- oder Senderechte an Sprachwerken, oder Aufführungs- oder Senderechte an Werken der Tonkunst dadurch nutzbar zu machen, daß den Veranstaltern von öffentlichen Vorträgen, von konzertmäßigen Aufführungen oder von Rundfunksendungen die daz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.06.1974

RS OGH 1974/6/25 4Ob321/74, 4Ob374/79

Norm: UrhG §17 Abs2
Rechtssatz: Unter einer RVA ist eine Rundfunkempfangsanlage zu verstehen, die durch Leitungen mit Nebenstellen zu dem Zwecke verbunden ist, an diesen Nebenstellen die von der Empfangsanlage aufgenommenen Rundfunksendungen wahrnehmbar zu machen. Diese Einrichtung soll die Benützer der angeschlossenen Nebenstellen der mit der Bedienung einer drahtlosen Empfangsanlage verbundenen Mühe entheben und ihnen einen gleichmäßigen gute... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1974

RS OGH 1974/6/25 4Ob321/74, 4Ob309/86

Norm: UrhG §17 Abs2
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit wird dann erfüllt sein, wenn die Anschlußmöglichkeit eines Empfangsgerätes für einen nicht von vornherein begrenzten und durch keinerlei private oder persönliche Beziehungen und durch kein räumliches Naheverhältnis miteinander verbundenen Personenkreis besteht. Die Öffentlichkeit wäre also daher etwa nicht gegeben bei Miteigentümern einer GAA oder Mietern eines mit einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1974

RS OGH 1974/6/25 4Ob321/74, 4Ob374/79

Norm: UrhG §17 Abs2
Rechtssatz: Gemeinschaftsantennenanlagen für einen nicht von vornherein begrenzten und durch keinerlei private oder persönliche Beziehungen und durch kein räumliches Naheverhältnis miteinander verbundenen Personenkreis unterliegen § 17 Abs 2 erster Satz UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 321/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 4 Ob 321/74 Veröff: SZ 47/81 = Ev... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1974

RS OGH 1974/6/25 4Ob321/74, 4Ob374/79

Norm: ABGB §7UrhG §17 Abs2
Rechtssatz: Der zwischen einer Rundfunkvermittlungsanlage und einer Gemeinschaftsantennenanlage bestehende Unterschied ist so grundsätzlich, daß er einer die Analogie rechtfertigenden Übereinstimmung der für die gesetzliche Vorschrift über die RVA maßgebenden Merkmale mit den Merkmalen der Gemeinschaftsantennenanlage entgegensteht. Entscheidungstexte 4 Ob 321/74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1974

RS OGH 1971/11/16 4Ob361/71, 4Ob309/86

Norm: UrhG §17 Abs2UrhG §18 Abs3
Rechtssatz: Wenn Rundfunksendungen durch eine zentrale Vermittlungsanlage (hier: seine Großhotels) zu Lautsprechern an verschiedenen Nebenstellen (hier: in den einzelnen Hotelzimmern) weitergeleitet werden, dann findet der eigentliche Empfang der Sendungen erst im Hotelzimmer statt. Die Aufführung im Sinne des § 18 Abs 3 UrhG ist in diesem Fall nicht öffentlich, weil sie in der privaten Sphäre des Hotelgastes st... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1971

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