Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 UVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 31-44 von 44

TE OGH 1992/2/5 2Ob586/91

Begründung: Die Ehe der Eltern des am 9. 12. 1972 geborenen Markus A***** ist geschieden, die Obsorge steht der Mutter zu. Der Vater ist zur Unterhaltsleistung in Geld verpflichtet. Mit Beschluß vom 17. 5. 1990, ON 114, erhöhte das Erstgericht den bisher zu leistenden Unterhaltsbetrag von S 1.200,- für die Zeit vom 1. 5. 1989 bis 21. 3. 1990 auf S 1.750,-, wies das Erhöhungsbegehren ab dem 22. 3. 1990 aber ab. Das Erstgericht ging bei dieser Entscheidung von einem monatlichen Durchs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.02.1992

TE OGH 1992/1/16 8Ob649/91

Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4.4.1990 wurde dem Vater des mj. Roman S***** eine monatliche Unterhaltsverpflichtung von S 2.850 auferlegt. Am 21.6.1991 teilte der Unterhaltssachwalter dem Pflegschaftsgericht mit, daß der Minderjährige seit 2.5.1991 als Maurerlehrling eine monatliche Lehrlingsentschädigung von S 4.500 beziehe. Der dem Minderjährigen mit Beschluß vom 19.6.1990 für die Zeit vom 1.8.1989 bis 31.12.1989 gewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1992

TE OGH 1992/1/15 1Ob626/91

Begründung: Die Eltern der Minderjährigen leben getrennt. Silvia P***** befindet sich bei der Mutter. Der Vater wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4.11.1980, ON 10, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.000 verpflichtet. Zuletzt wurde dem Kind für die Zeit vom 1.12.1989 bis 30.11.1992 mit Beschluß des Erstgerichtes vom 16.11.1989, ON 64, gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG ein monatlicher Unterhaltsvorschuß von S 1.000 gewährt. Seit 8.7.1991 ist Silvia P***** als Hilfsnäherin besc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1992

TE OGH 1991/10/24 6Ob608/91

Begründung: Der am ***** 1974 geborene F***** S***** entstammt aus der mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 24.4.1979, GZ 10a Sch 66/79-3, geschiedenen Ehe der E***** und des J***** S*****. Der Sohn blieb in der alleinigen Obsorge seiner Mutter. Zuletzt wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters, der bis 4.2.1990 Sozialhilfe bezog und ab dem 5.2.1990 ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von 16.953 S erzielte, im Hinblick auf die vom Minderjährigen seit 4.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1991

TE OGH 1991/10/23 3Ob558/91

Begründung: Der der Minderjährigen mit Beschluß vom 8.1.1991 für die Zeit vom 1.12.1990 bis 31.7.1991 gewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich S 1.500,-- (der Vater der Minderjährigen hatte sich mit Vergleich vom 21.2.1990 zur Zahlung dieses Betrages ab dem 1.3.1990 verpflichtet, wobei nach dem Wortlaut der Unterhaltsvereinbarung die von der Minderjährigen bezogene Lehrlingsentschädigung und die Vermögenslage des Vaters berücksichtigt wurden) wurde vom Erst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1991

RS OGH 1991/10/8 4Ob549/91, 8Ob649/91, 2Ob551/91, 2Ob586/91, 2Ob585/91, 5Ob508/92, 2Ob545/92, 1Ob560

Norm: UVG §6 Abs1
Rechtssatz: Es kann keine Rede davon sein, daß durch die Grenze des § 6 Abs 1 UVG eine gleichmäßige Mindestversorgung aller Kinder gesichert werden sollte. Die starre Grenze des § 6 UVG läßt sich daher am ehesten als bloße fiskalische Auszahlungsgrenze erklären. Mangels jeglicher Anhaltspunkte im Gesetz ist sie nicht als Unterhaltsgrenze zu verstehen. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1991/10/8 4Ob549/91, 1Ob626/91, 8Ob649/91, 7Ob637/91, 1Ob559/92, 5Ob508/92, 2Ob535/92, 1Ob560

Norm: UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es sind nicht die (Nettoeinkünfte) Einkünfte des Minderjährigen von dem bisher als Vorschuss gewährten Betrag einfach abzuziehen, sondern es ist zu ermitteln, mit welchem Betrag die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltspflicht unter Bedachtnahme auf die eigenen Einkünfte des Kindes noch besteht. Die Berechnung der Vorschüsse auf die Weise, dass vom Richtsatz nach § 6 Abs 1 UVG die eigenen Einkünf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1991/10/8 4Ob549/91, 5Ob510/92, 5Ob508/92, 8Ob541/92, 2Ob545/92, 1Ob560/92

Norm: UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß durch § 6 Abs 1 UVG nicht nur der monatliche Auszahlungsbetrag begrenzt, sondern auch der Anspruch auf Vorschüsse dadurch beschränkt werden sollte, daß eigene Einkünfte auf den Richtsatzbetrag anzurechnen sind und mit dem Erreichen dieser Einkommensgrenze jeder Anspruch auf "Titelvorschüsse" (ohne Rücksicht auf ungedeckt bleibende Teile eines höheren Unterhaltsanspruches) erlischt, ist weder dem G... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

TE OGH 1991/10/8 4Ob549/91

Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen auf den von seinem Vater zu leistenden gesetzlichen Unterhalt, der mit Beschluß vom 21. Mai 1986 mit S 1.600,-- monatlich bestimmt worden war, zunächst Vorschüsse in der Höhe des Exekutionstitels, die es wegen des eigenen Einkommens des Minderjährigen (Lehrlingsentschädigung) von durchschnittlich S 4.031,-- monatlich ab 1. Mai 1991 auf S 500,-- monatlich herabsetzte. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Präsidenten des Oberla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1991/7/4 6Ob584/91, 4Ob549/91, 3Ob558/91, 6Ob608/91, 8Ob623/91, 8Ob649/91, 7Ob637/91, 1Ob559/

Norm: UVG §6 Abs1
Rechtssatz: Bezieht das minderjährige Kind eigene Einkünfte oder sind die ihm titelmäßig zustehenden Unterhaltsansprüche zum Teil einbringlich, dürfen die Vorschüsse monatlich den Unterschiedsbetrag zwischen dem erwähnten Richtsatz und den eigenen Einkünften, soweit diese zur Befriedigung der vom Unterhaltsschuldner in Geld abzudeckenden Bedürfnisse heranzuziehen sind, oder den einbringlichen Unterhaltsforderungen nicht überst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1991

TE OGH 1991/7/4 6Ob584/91

Begründung: Der am 3. Mai 1972 geborene Lehrling war nach dem Besuch der Pflichtschule in eine Lehre bei einem Stahlbauunternehmer eingetreten, aus dieser aber am 17. Dezember 1988 wieder ausgeschieden und hatte am 2. Januar 1989 eine Lehre als Friseurlehrling begonnen. Mit Beginn des Jahres 1991 trat er damit in sein drittes Lehrjahr. Am 3. Mai 1991 vollendete er sein 19. Lebensjahr. Der Knabe wuchs in der Obhut seiner Mutter auf, die Ende des Jahres 1982 heiratete; der Ehemann d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.07.1991

RS OGH 1990/5/31 6Ob598/90, 4Ob549/91, 3Ob558/91, 1Ob626/91, 8Ob649/91, 7Ob637/91, 1Ob560/92, 1Ob352

Norm: UVG §6 Abs1
Rechtssatz: Bezieht das minderjährige Kind eigene Einkünfte oder ist der ihm titelmäßig zustehende Unterhaltsanspruch zum Teil einbringlich, dürfen die Vorschüsse monatlich den Unterschiedbetrag zwischen dem im § 6 Abs 1 UVG angeführten Richtsatz und den eigenen Einkünften oder den einbringlichen Unterhaltsforderungen nicht übersteigen. Entscheidungstexte 6 Ob 598/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1990

TE OGH 1990/5/31 6Ob598/90

Begründung: Das am 12. Dezember 1972 geborene Mädchen ist das zweitjüngste von sechs ehelichen Kindern. Die im Dezember 1962 geschlossene Ehe der Eltern wurde mit Rechtskraft des Scheidungsurteiles vom 27. Januar 1984 aufgelöst. Die damals 11 Jahre alte Hauptschülerin blieb in der alleinigen Obsorge ihrer Mutter. Der 1941 geborene Vater übte als Beamter der Heeresverwaltung den Beruf eines Kochs aus. Die Bezirkshauptmannschaft wurde zum besonderen Sachwalter zur Verfolgung der ges... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1990

RS OGH 1990/5/15 5Ob566/90, 4Ob549/91, 1Ob531/95, 10Ob72/09z

Norm: UVG §6 Abs1UVG §6 Abs2UVG §7 Abs3
Rechtssatz: Das Abstellen auf die speziell notleidend gewordene Unterhaltsverpflichtung auch in Fällen, in denen gleichzeitig Unterhaltsvorschüsse auf die Unterhaltsverpflichtungen mehrerer Unterhaltsschuldner gewährt werden - welche Gegebenheit dagegen spricht, dass § 6 Abs 1 UVG oder § 6 Abs 2 UVG die Gesamtvorschusssituation im Auge habe -, ist schon deshalb geboten, weil im Zeitpunkt der Entscheidung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.1990

Entscheidungen 31-44 von 44

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