Begründung: Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge wurde der mütterlichen Großmutter übertragen. Sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes sind geldunterhaltspflichtig. Es wurden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die mütterliche Großmutter bezieht seit 1. 9. 1998 Verwandtenpflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (Wr JWG). Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Während nach § 27 Abs 1 Wr JWG "Pflegeeltern" (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung auf Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten Pflegegeld gebührt, diesen also ausdrücklich ein Rechtsanspruch zuerkannt wird, statuiert § 27 Abs 6 Wr JWG, dass (sonstigen) Personen, die mit den von ihnen betreuten Kindern bis zum dritten Grad verwandt oder verschwä... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Übernahme der Minderjährigen im Wohnungsverband ihrer Großmutter und die rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung von der Mutter auf die Großmutter sind daher gerade keine "Maßnahme der vollen Erziehung", sollte doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinn) geradezu vermieden werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG dar. Entscheidungstexte 6 Ob 243/99z Entscheidungstext OGH 15.12.1999 6 Ob 243/99z 6 Ob 268/99... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Bloß freiwillig gewährte Zuschüsse welcher Art immer treffen den Jugendwohlfahrtsträger jedenfalls nur wirtschaftlich, aber nicht "nach der Rechtslage". Dass dies - je nach dem anzuwendenden Landesrecht - zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, ist eine von den jeweiligen Landesgesetzgebern rechtspolitisch gewollte normative Ausgestaltung, deren Änderung der Gesetzgebung und nic... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geborene Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Martina Y*****, geborene R*****. Die Minderjährige befindet sich in Pflege und Erziehung der zu ihrer Mitvormünderin bestellten väterlichen Großmutter (ON 4), der mit Beschluss vom 8. 6. 1999 (ON 169) auch die Obsorge übertragen wurde. Mit Beschluss vom 8. 8. 1997 (ON 132) wurde der Minderjährigen für die Zeit vom 1. 8. 1997 bis 31. 7. 2000 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss gem § 4 Z 3 UVG in Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 5. 1985 geborene Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Gerlinde S*****. Die Minderjährige wurde mit Beschluss vom 26. 1. 1987 (ON 24) in Pflege und Erziehung ihrer mütterlichen Großmutter eingewiesen. Zuletzt mit Beschluss vom 20. 11. 1997 (ON 107) wurde der Minderjährigen für die Zeit vom 1. 10. 1997 bis 30. 9. 2000 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss gemäß § 4 Z 1 UVG weitergewährt, weil die unterhaltspflichtige Mutter keiner Erwerbstätigkeit nach... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit September 1992 in Pflege seines Onkels Walter S*****. Dieser bezog seit 1. April 1997 Pflegegeld gemäß § 27 WrJWG in der Höhe von monatlich S 2.000,--. Mit Beschüssen vom 4. 3. 1997 (ON 30) bzw 14. 7. 1997 wurde dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28. 2. 2000 bzw vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 627,-- bzw monatlich S 1.700,-- auszahlbar an Walter S***** gewährt. Der Minderjährige... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 1. 1990 außer der Ehe der Martina H***** und des Christian H***** geborene minderjährige Thomas befindet sich bereits seit Geburt bei den väterlichen Großeltern, denen mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 3. 1990 auch die Obsorge übertragen wurde, welche gleichzeitig der Mutter entzogen wurde. Grund hiefür waren gesundheitliche Probleme der Mutter (psychiatrische Erkrankungen; entsprechende stationäre Aufenthalte; Verkehr im Suchtgiftmilieu); auf Grund... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aUVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit der Versagung von Unterhaltsvorschüssen nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG ist jedenfalls, dass die Unterbringung "auf Grund einer Maßnahme" der Jugendwohlfahrtspflege (oder Sozialhilfe), somit einer entsprechenden Anordnung mit Kostenfolgen erfolgt. So genügt es nach der Rechtsprechung nicht, dass bloß die Obsorge über ein Pflegekind nach § 186a ABGB auf Pflegeeltern... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kannbestimmungen" und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde. Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die obsorgeberechtigte Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Minderjährige lebt seit Juni 1996 im Haushalt der mütterlichen Großmutter. Mit Beschluss vom 7. April 1997 (ON 76) übertrug das Erstgericht die Obsorge an die mütterliche Großmutter und sprach aus, dass die Obsorgerechte der Mutter gleichzeitig erlöschen. Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen zuletzt mit Beschluss vom 30. Jänner 1997 (ON 73) einen - an die mütterliche Großmutter auszuzahlenden - Unterhaltsvo... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aUVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit der Versagung von Unterhaltsvorschüssen nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG ist jedenfalls, dass die Unterbringung "auf Grund einer Maßnahme" der Jugendwohlfahrtspflege (oder Sozialhilfe), somit einer entsprechenden Anordnung mit Kostenfolgen erfolgt. So genügt es nach der Rechtsprechung nicht, dass bloß die Obsorge über ein Pflegekind nach § 186a ABGB auf Pflegeeltern... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kannbestimmungen" und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde. Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die obsorgeberechtigte Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüss... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 1. 1990 unehelich geborene Minderjährige lebt seit seiner Geburt bei der mütterlichen Großmutter. Die Mutter, welche sich nie richtig um das Kind kümmerte, ist seit September 1991 unbekannten Aufenthaltes; der außereheliche Vater hat bereits seit Sommer 1990 keinerlei Kontakte zum Kind. Auf Grund dieser Gegebenheiten entzog das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 11. 1991 der Mutter das Obsorgerecht hinsichtlich des Kindes und übertrug es der mütterlichen Gr... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 12. 1984 geborene Minderjährige befindet sich seit ihrer Geburt bei der mütterlichen Großmutter, der auch die Obsorge übertragen wurde. Der Minderjährigen werden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Seit 1. 7. 1990 wurde für die Minderjährige auch Pflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (WrJWG) gewährt. Die am 16. 12. 1984 geborene Minderjährige befindet sich seit ihrer Geburt bei der mütterlichen Großmutter, der auch die Obsorge übertragen wur... mehr lesen...
Norm: JWG §16UWG §22UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. Dazu kommt, dass gar keine bescheidmäßige und damit der Recht... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kann-"Bestimmungen und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde, sodass die in der Vorentscheidung 7 Ob 5/99g vertretene Rechtsansicht jedenfalls bezüglich des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes in nochmaliger Überlegung sämtlicher rechtlicher Gegebenheiten ... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Wird der Mutter die Obsorge entzogen und auf Initiative der Mutter sowie der mütterlichen Großmutter auf letztere übertragen, liegt keine "Maßnahme der vollen Erziehung" nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht im Sinne des § 2 Abs 2 Z 2 UVG vor. Entscheidungstexte 4 Ob 289/99z Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 289/99z ... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Wird einem das Kind betreuenden Verwandten im Sinne des § 27 Abs 6 WrJWG - einer "Kannbestimmung" - vom Magistrat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach freiem Ermessen im Wege einer formlosen schriftlichen Verständigung Pflegegeld bis zur Höhe des Richtsatzes gewährt, auf das kein Rechtsanspruch besteht, steht dies dem Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschüsse nicht im Sinne des § 2 Abs... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Leistungsempfänger nach § 2 Abs 1 UVG ist das jeweils minderjährige Kind, nach § 27 WrJWG jedoch die Pflegeperson, sodass keine Kongruenz zwischen beiden Gesetzen besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 224/99p Entscheidungstext OGH 23.11.1999 7 Ob 224/99p Veröff: SZ 72/190 2 Ob 274/99d Ent... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit seiner Geburt bei der mütterlichen Großmutter. Dieser wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. 3. 1995 (ON 44) auch die Obsorge übertragen. Dem Kind wurden für die Zeit vom 1. 5. 1993 bis 30. 4. 1996 mit Beschluss vom 2. 7. 1993 (ON 12) Titelvorschüsse von monatlich S 1.100,-- und mit einem weiteren Beschluss vom 26. 3. 1997 (ON 57) erhöhte Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 2.100,-- für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 29. 2. 200... mehr lesen...
Begründung: Der außereheliche Vater des 1995 geborenen Minderjährigen ist auf Grund eines vor dem zuständigen AJF 22 geschlossenen Vergleichs vom 30. 9. 1996 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 667 S verpflichtet. Dem Minderjährigen werden auf Grund des Beschlusses des Erstgerichts vom 17. 4. 1997 (ON 2) Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG vom 1. 2. 1997 bis 31. 1. 2000 in dieser Höhe gewährt. Der Minderjährige befindet sich seit November 1997 in Pflege seiner müt... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Eltern (§ 55a EheG) wurde die Obsorge für die Minderjährige zunächst der Mutter allein übertragen. Seit 6. Dezember 1996 befindet sich die Minderjährige bei der väterlichen Großmutter; die Mutter geriet wegen ihrer labilen Persönlichkeitsstruktur immer wieder in psychosoziale Krisen, sodass sie das Kind nicht entsprechend versorgen konnte. Die zuständige Wiener Magistratsabteilung 11 (Amt für Jugend und Familie 23. Bezirk) ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kinder befinden sich in Pflege und Erziehung der mütterlichen Großmutter. Die Mutter ist seit 1. 1. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.650 S je Kind verpflichtet, der Vater zu einer solchen von je 2.250 S ab 1. 11. 1997. Mit Beschlüssen des Erstgerichts vom 1. 10. 1998 wurden den Kindern für die Zeit vom 1. 7. 1998 bis 30. 6. 2001 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe gewährt. Die beiden Kinder befinden sich in Pflege und E... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 12. 1985 geborene Minderjährige ist der eheliche Sohn seiner mit Beschluss des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 29. 8. 1991 gemäß § 55a EheG geschiedenen Eltern. Die Obsorge kam laut pflegschaftsgerichtlich genehmigter Vereinbarung der Mutter zu. Der Vater verpflichtete sich hierin zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von S 1.300,-- ab 1. 9. 1991 (ON 6a). Zuletzt mit Beschluss vom 11. 7. 1997 wurde dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befand sich in Obsorge des mütterlichen Großvaters und seiner Ehegattin. Die Pflege und Erziehung des Minderjährigen in deren Haushalt wurde vom Jugendwohlfahrtsträger befürwortet. Nach dem Tod seiner Ehegattin kommt die Obsorge allein dem Großvater des Minderjährigen zu. Letzterer ist jedoch seit dem 31. Mai 1999 in einem Wiener Heim untergebracht. Der Bund leistete für den Minderjährigen in der Vergangenheit Unterhaltsvorschüsse (1.550 S vom 1. Feb... mehr lesen...
Begründung: Vom 5. Lebensmonat bis zum 11. Lebensjahr lebte die Minderjährige bei ihrem Vater und dessen damaliger Lebensgefährtin Claudia P*****. Der Vater hatte die Obsorge für das Kind inne. Danach befand sich das Kind in Pflege und Erziehung der Stadt Wien, weil der Vater an Alkoholproblemen litt und Haftstrafen zu verbüßen hatte. Während des Heimaufenthalts unterhielt die Minderjährige mit Claudia P***** regelmäßigen Kontakt. Die Mutter kümmerte sich um das Kind überhaupt nic... mehr lesen...
Norm: JWG §16UWG §22UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. Dazu kommt, dass gar keine bescheidmäßige und damit der Recht... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kann-"Bestimmungen und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde, sodass die in der Vorentscheidung 7 Ob 5/99g vertretene Rechtsansicht jedenfalls bezüglich des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes in nochmaliger Überlegung sämtlicher rechtlicher Gegebenheiten ... mehr lesen...