RS OGH 2000/5/30 4Ob289/99z, 6Ob335/99d, 6Ob57/00a, 6Ob68/00v, 1Ob348/99d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

UVG §2 Abs2 Z2
WrJWG §27 Abs6
  1. UVG § 2 heute
  2. UVG § 2 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003
  3. UVG § 2 gültig von 01.07.1989 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Wird einem das Kind betreuenden Verwandten im Sinne des § 27 Abs 6 WrJWG - einer "Kannbestimmung" - vom Magistrat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach freiem Ermessen im Wege einer formlosen schriftlichen Verständigung Pflegegeld bis zur Höhe des Richtsatzes gewährt, auf das kein Rechtsanspruch besteht, steht dies dem Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschüsse nicht im Sinne des § 2 Abs 2 Z 2 UVG entgegen. (Ablehnung von 7 Ob 5/99g).Wird einem das Kind betreuenden Verwandten im Sinne des Paragraph 27, Absatz 6, WrJWG - einer "Kannbestimmung" - vom Magistrat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach freiem Ermessen im Wege einer formlosen schriftlichen Verständigung Pflegegeld bis zur Höhe des Richtsatzes gewährt, auf das kein Rechtsanspruch besteht, steht dies dem Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschüsse nicht im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, UVG entgegen. (Ablehnung von 7 Ob 5/99g).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112891

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0040OB00289_99Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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