Norm: UVG §16 Abs2UVG §19 Abs3
Rechtssatz: Es ist zulässig, die Innehaltung auch ohne Rekurs aufgrund eines beachtlichen Unterhaltsherabsetzungsantrages und auch bei amtswegigem Auftreten begründeter Bedenken gegen eine weitere Auszahlung des Unterhaltsvorschusses in bisheriger Höhe anzuordnen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 7 Ob 547/94 ... mehr lesen...