RS OGH 2014/6/17 7Ob547/94, 1Ob78/03g, 1Ob145/06i, 10Ob36/10g, 10Ob51/10p, 10Ob67/10s, 10Ob90/10y, 1

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Veröffentlicht am 13.07.1994
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Rechtssatz

Es ist zulässig, die Innehaltung auch ohne Rekurs aufgrund eines beachtlichen Unterhaltsherabsetzungsantrages und auch bei amtswegigem Auftreten begründeter Bedenken gegen eine weitere Auszahlung des Unterhaltsvorschusses in bisheriger Höhe anzuordnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076752

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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