Norm: UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Im Rahmen der Antragsüberprüfung durch das Gericht nach § 11 Abs 2 UVG sind aktenkundige Tatsachen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 Ob 46/12f Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 Ob 46/12f Beisatz: Für die Entscheidung ist die objektive Aktenlage maßgeblich, wie sie sich zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz darstellt. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. Oktober 1993 geborene Nadine S***** ist die Tochter von Karin S***** und Wolfgang D*****. Mit Beschluss des Bezirksgerichts D***** vom 11. 12. 2009, 1 PU 185/09b-69, wurde der vom Vater zu leistende Geldunterhalt ab 1. 11. 2008 um 70 EUR monatlich auf 350 EUR monatlich erhöht. Der Beschluss wurde dem Vater durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist am 22. 12. 2009 zugestellt. Die Rechtskraft wurde am 13. Jänner 2010 bestätigt. Am 26. 1. 2010 brachte das Kind,... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 4 Z 1 UVG gegeben sind, hat zwar gemäß § 11 Abs 2 UVG der Vorschusswerber bloß glaubhaft zu machen. Das Gericht hat aber auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht tätig zu werden und zur Klarstellung dieser Voraussetzungen ua auch Exekutionsakten beizuschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das pflegebefohlene Mädchen wurde am 20.Februar 1975 von einer damals 21 Jahre alten Buchhalterin unehelich geboren. Vier Wochen später anerkannte ein damals 20 Jahre alter Einzelkaufmann vor dem Jugendwohlfahrtsträger seine Vaterschaft zu dem Kind und verpflichtete sich, zum Unterhalt des Mädchens ab dessen Geburt monatlich 800 S zu bezahlen. Nach eigenen Angaben verfügte der Vater damals über ein monatliches Einkommen von 5.500 S und hatte für ein weiteres außerehe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Hartwig und Arnulf R***** ist geschieden. Die Obsorge kommt der Mutter allein zu. Der Vater ist zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.100 für den mj. Hartwig und von S 1.900 für den mj.Arnulf verpflichtet. Am 17.April 1992 beantragten die durch das Jugendamt vertretenen Kinder die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach den § 3 und § 4 Z 1 UVG von S 2.100 bzw. S 1.900 monatlich. Eine Exekution auf das Arbeitseinkomme... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj. ***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 11. 1. 1979 geschieden. In einem am gleichen Tag abgeschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich erklärte sich der Vater damit einverstanden, daß die Obsorge für das Kind der Mutter übertragen wird, und verpflichtete sich zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 1.200,-. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 10. 6. 1981 wurde die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgeb... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 28.5.1982 geborenen Paul T*** - seine Eltern sind geschieden (ONr. 27d) - wurde mit Beschluß vom 2.7.1984 der väterlichen Großmutter Albine T*** übertragen (ONr. 8). Mit Beschluß vom 5.12.1984 wurde der Vater Franz T*** zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.100,-- ab dem 16.4.1984 verpflichtet. Die Unterhaltsverpflichtung der Mutter Christine T***, die zunächst mit S 1.300,-- monatlich festgesetzt worden war, wurde mit Beschluß vom 15.1... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf eine Konkurseröffnung reicht zur Glaubhaftmachung des Vorliegens der Voraussetzung für die Gewährung von Vorschüssen im Hinblick auf § 5 KO (Überlassung bzw Gewährung jener Mittel, die zu einer bescheidenen Lebensführung unerlässlich sind) nicht hin. Entscheidungstexte 7 Ob 625/90 Entscheidungstext OGH 27.09.1... mehr lesen...
Begründung: Manuela H*** wurde am 15.10.1981 außer der Ehe als Tochter des Wolfgang Anton H*** (geboren am 10.12.1958, deutscher Staatsbürger) und der Annemarie H*** (geborene U***, geboren am 21.7.1947) geboren. Die Eltern haben 1982 geheiratet. Seit der Kleinkindzeit lebt Manuela beim väterlichen Großvater Anton H***, geboren am 10.8.1934, nunmehr Pensionist, in Wels. Die Eltern leben seit etwa 1985 getrennt. Der Vater lebt in Passau, der Aufenthalt der Mutter ist nicht bekannt.... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 2 UVG setzt nicht zwingend ein versuchtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren voraus, wenn gemäß § 11 Abs 2 UVG nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass nach den Umständen des Falles aus Gründen auf Seite des Unterhaltsschuldners eine Unterhaltsfestsetzung nicht gelingen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 566/90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2UVG §11 Abs2UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Nach § 2 ABGB kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm ein gehörig kundgemachtes Gesetz nicht bekannt geworden sei. Das Gesetz ist daher ohne Rücksicht auf die Unkenntnis der davon Betroffenen anzuwenden. Aus der erwähnten Bestimmung ist aber nicht zu folgern, dass solche Unkenntnis für sich allein schon ein Verschulden, namentlich ein grobes Verschulden, bedeuten muss. Die irrtümliche ... mehr lesen...