Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von EUR 511,36 gewährt. Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von EUR 511,36 gewährt. In der
Begründung: wurde festgeha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von EUR 511,36 gewährt. Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von EUR 511,36 gewährt. In der
Begründung: wurde festgeha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 28.03.2013, Zl. II/7-RP/12-119433379, wurden der nunmehr beschwerdeführenden Partei für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 154,08 für drei Milchkühe gewährt. Mit Schreiben der Landwirtschaftskammer Kärnten vom 15.02.2013 wurde betreffend den Betrieb der beschwerdeführenden Partei um Korrektur der Haupt- und Zweitrassen in der Datenbank bei den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 28.03.2013, Zl. II/7-RP/12-119433379, wurden der nunmehr beschwerdeführenden Partei für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 154,08 für drei Milchkühe gewährt. Mit Schreiben der Landwirtschaftskammer Kärnten vom 15.02.2013 wurde betreffend den Betrieb der beschwerdeführenden Partei um Korrektur der Haupt- und Zweitrassen in der Datenbank bei den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 2.609,92 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge von 47.606 kg und einem Stalldurchschnitt Milch von 4.650 kg ausgegangen sei, sohin 11 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Bei 21 prämienfähigen Fleisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 2.609,92 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge von 47.606 kg und einem Stalldurchschnitt Milch von 4.650 kg ausgegangen sei, sohin 11 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Bei 21 prämienfähigen Fleisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 607,16 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge von 29.588 kg und einem Stalldurchschnitt von 7.105 kg ausgegangen sei, sohin 5 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Bei 6 prämienfähigen Fleischrassekühen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 607,16 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge von 29.588 kg und einem Stalldurchschnitt von 7.105 kg ausgegangen sei, sohin 5 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Bei 6 prämienfähigen Fleischrassekühen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 952,16 gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die Prämiengewährung für 2 Tiere (jeweils durch Ohrmarken identifiziert) "aufgrund der maßgeblichen Verordnungen VO Nr. 73/2009, VO Nr. 1122/2009, VO Nr. 1121/2009 und der Direktza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 952,16 gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die Prämiengewährung für 2 Tiere (jeweils durch Ohrmarken identifiziert) "aufgrund der maßgeblichen Verordnungen VO Nr. 73/2009, VO Nr. 1122/2009, VO Nr. 1121/2009 und der Direktza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 keine Rinderprämien gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die Prämiengewährung für die 5 beantragten Tiere (jeweils durch Ohrmarken identifiziert) "aufgrund der maßgeblichen Verordnungen VO Nr. 73/2009, VO Nr. 1122/2009, VO Nr. 1121/2009 und der Direktzahlungs-Vero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 keine Rinderprämien gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die Prämiengewährung für die 5 beantragten Tiere (jeweils durch Ohrmarken identifiziert) "aufgrund der maßgeblichen Verordnungen VO Nr. 73/2009, VO Nr. 1122/2009, VO Nr. 1121/2009 und der Direktzahlungs-Vero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 1.328,92 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge Milch von 50.432 kg und einem Stalldurchschnitt von 4.701 kg ausgegangen sei, sohin 11 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Hiegegen wurde rechtzeitig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 1.328,92 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge Milch von 50.432 kg und einem Stalldurchschnitt von 4.701 kg ausgegangen sei, sohin 11 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Hiegegen wurde rechtzeitig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 1.019,85 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge von 686.593 kg und einem Stalldurchschnitt von 9.155 kg ausgegangen sei, sohin 75 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Bei 67 prämienfähigen Milchkühen s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei Rinderprämien in Höhe von insgesamt EUR 1.019,85 für Milchkühe gewährt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die belangte Behörde von einer tatsächlichen Anlieferungsmenge von 686.593 kg und einem Stalldurchschnitt von 9.155 kg ausgegangen sei, sohin 75 rechnerische Milchkühe zur Milchlieferung erforderlich seien. Bei 67 prämienfähigen Milchkühen s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 keine Rinderprämien gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die beschwerdeführende Partei an den Antragsstichtagen 7 Fleischrasserinder und 3 Kalbinnen gehabt habe. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 keine Rinderprämien gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die beschwerdeführende Partei an den Antragsstichtagen 7 Fleischrasserinder und 3 Kalbinnen gehabt habe. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 Rinderprämien in der Höhe von EUR 1.036,06 gewährt. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, für das Kalenderjahr 2013 Rinderprämien in der Höhe von EUR 1.036,06 gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 Rinderprämien in der Höhe von EUR 1.036,06 gewährt. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, für das Kalenderjahr 2013 Rinderprämien in der Höhe von EUR 1.036,06 gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) hielt auf ihrem Betrieb im Kalenderjahr 2012 auf Basis der Daten der Rinderdatenbank drei potenziell prämienfähige Rinder - zwei Fleischrassekühe und eine Fleischrassekalbin. Die Milchreferenzmenge betrug 6.157 kg, der Stalldurchschnitt 4.650 kg. Im Antragsjahr 2012 verfügte der Betrieb über keine Mutterkuhquote. Mit Alm/Weidemeldung RINDER für das Jahr 2012 vom 23.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) hielt auf ihrem Betrieb im Kalenderjahr 2012 auf Basis der Daten der Rinderdatenbank drei potenziell prämienfähige Rinder - zwei Fleischrassekühe und eine Fleischrassekalbin. Die Milchreferenzmenge betrug 6.157 kg, der Stalldurchschnitt 4.650 kg. Im Antragsjahr 2012 verfügte der Betrieb über keine Mutterkuhquote. Mit Alm/Weidemeldung RINDER für das Jahr 2012 vom 23.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in der Höhe von insgesamt EUR 7.350,00 gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die Prämiengewährung für 17 der beantragten Tiere (jeweils durch Ohrmarken identifiziert) "aufgrund der maßgeblichen Verordnungen VO Nr. 73/2009, VO Nr. 1122/2009, VO Nr. 1121/20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 Rinderprämien in der Höhe von insgesamt EUR 7.350,00 gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die Prämiengewährung für 17 der beantragten Tiere (jeweils durch Ohrmarken identifiziert) "aufgrund der maßgeblichen Verordnungen VO Nr. 73/2009, VO Nr. 1122/2009, VO Nr. 1121/20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 keine Rinderprämien gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die beschwerdeführende Partei am Antragsstichtag 13 weibliche Fleischrasserinder, 4 Kalbinnen und 1 Mutterkuh gehabt habe. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2012 keine Rinderprämien gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die beschwerdeführende Partei am Antragsstichtag 13 weibliche Fleischrasserinder, 4 Kalbinnen und 1 Mutterkuh gehabt habe. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hielten auf ihrem Betrieb im Kalenderjahr 2012 auf Basis der Daten der Rinderdatenbank sieben potenziell prämienfähige Fleischrassekühe. Die Milchreferenzmenge betrug 28.212 kg, der Stalldurchschnitt 4.889 kg. Im Antragsjahr 2012 verfügte der Betrieb über eine Mutterkuhquote von einem Stück. Mit Alm/Weidemeldung RINDER für das Jahr 2012 vom 28.05.2012 wurde vom Bewirtsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hielten auf ihrem Betrieb im Kalenderjahr 2012 auf Basis der Daten der Rinderdatenbank sieben potenziell prämienfähige Fleischrassekühe. Die Milchreferenzmenge betrug 28.212 kg, der Stalldurchschnitt 4.889 kg. Im Antragsjahr 2012 verfügte der Betrieb über eine Mutterkuhquote von einem Stück. Mit Alm/Weidemeldung RINDER für das Jahr 2012 vom 28.05.2012 wurde vom Bewirtsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 keine Rinderprämien gewährt. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, für das Kalenderjahr 2013 keine Rinderprämien gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die beschwerdeführende Partei am Antragssti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 keine Rinderprämien gewährt. Mit angefochtenem Bescheid wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, für das Kalenderjahr 2013 keine Rinderprämien gewährt. In der
Begründung: wurde festgehalten, dass die beschwerdeführende Partei am Antragssti... mehr lesen...