Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

112 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 112

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/1146

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der ledige 28-jährigen Betroffene geht in Wien seiner Berufstätigkeit nach. Er macht soziale und familiäre Beziehungen zu seinem Heimatort (Lendorf, Bezirk Spittal an der Drau) geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verlei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/1037

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Bereich des Reklamationsverfahrens nach dem MeldeG kann eine außereheliche Lebensgemeinschaft, die dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht, insofern einer Ehe gleichgestellt werden, was aber nur für die unstrittige Lebensgemeinschaft gelten kann, weil die be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0946

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 22-jährige Betroffene geht in W (gelegentlich) einer Beschäftigung nach und wohnt in W gemeinsam mit ihrem Ehegatten. Sie macht familiäre Beziehungen zu B. geltend, die in W nicht bestünden. Wohl spielt bei der erfor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0942

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene hat seine überwiegenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbeziehungen in M. Familiäre Beziehungen bestehen an beiden festgestellten Wohnsitzen. Die in § 1 Abs. 7 MeldeG genannten Lebensbeziehungen zum früheren Hauptwohnsitz Wien bestehen daher nur mehr in untergeordnete... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/1163

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 31-jährige Betroffene geht in Kitzbühel einer Beschäftigung nach, und ihr Weg geht vom dortigen Wohnsitz aus zur Arbeitsstätte. Dass die Wohnsitznahme in Kitzbühel ausschließlich berufsbedingt erfolgt wäre, erscheint bei zwei unmittelbar benachbarten Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0943

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene ist zwar in Wien berufstätig und wohnt dort mit seiner Ehegattin, sodass die Mittelpunktqualität von Wien außer Zweifel steht. Seine berufliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Wien konzentriert, vielmehr betreut er Kunden in der Oststeiermark,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0964

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Zwar haben sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0945), das Kriterium "nur aus beruflichen Gründen" kann aber nicht vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/1115

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 30-jährige, ledige Betroffene geht in Wien einer Berufstätigkeit nach. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt bei der im Reklamationsverfahren gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0934

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der nunmehr 49-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in der Mietwohnung seiner Lebensgefährtin, deren Hauptwohnsitz in Wien ist. Er hat in der Mietwohnung seiner Lebensgefährtin nur aus beruflichen Gründen Unterkunft gen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/1051

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, haben damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11 2001, 2001/05/0945). Andererseit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1120

Der am 17. Feber 1979 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 14. Mai 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert. In einer am 20. April 2001 im Gemeindeamt des erstmitbeteiligten Bürgermeisters niederschriftlich abgegeben und an die belangte Behörde gerichteten Erklärung gab der Zweitmitbeteiligte an, er wähle seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde des e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1023

Der am 24. April 1967 in Wien geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte war vom 10. Oktober 1973 bis zum 6. April 1983 mit Hauptwohnsitz (ordentlichem Wohnsitz) in Wien gemeldet. Seither ist er mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Weißensee) gemeldet. Im zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren gab der mitbeteiligte Bürgermeister der belangten Behörde mit Schreiben vom 16. Dezember 1999 bekannt, der Zweitmitbeteiligte habe am 7. April 1983 gemeinsam mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/0983

Die am 1. Juli 1976 in Mödling geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Baden gemeldet. Seit 16. April 1999 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig (sie bezeichnet sich selbst als "Angestellte") un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1092

Der am 30. März 1972 (in Wien) geborene, ledige Erstmitbeteiligte ist (jedenfalls) seit 7. Oktober 1981 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (in der Folge kurz: J) gemeldet. Seit 14. März 1993 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. In einem vom Beschwerdeführer ausgesandten Fragebogen zur Feststellung des Hauptwohnsitzes gab der Zweitmitbeteiligte am 17. Juli 2000 unter anderem an, er halte sich rund 100 Tage im Jahr in J, sowie 265 Tage im J... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/0991

Der am 15. Juni 1975 in Schwaz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in Jenbach mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 9. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte besucht in Wien einen zweijährigen Ausbildungslehrgang und bewohnt am gemeld... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1070

Die am 30. Dezember 1979 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte hat seit 4. November 1999 einen weiteren Wohnsitz in Wien; als Hauptwohnsitz gab sie "Stein 4, Lassing" an. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde zuletzt vom Beschwerdeführer die Wohnsitzerklärung der Zweitmitbeteiligten vom 15. Mai 2001 vorgelegt. Danach verbringt die Zweitmitbeteiligte am Hauptwohnsitz 180, am Nebenwohnsitz 235 Tage im Jahr; in der Unterkunft am Hauptw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1014

Der am 16. März 1980 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Hellmonsödt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 29. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte arbeitet in Wien und bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere An... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/0982

Die am 5. Dezember 1962 in Gröbming geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Gröbming mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 5. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien und im Ausland berufstätig (nähere Angaben über Art der beruflichen Tätigkeit fe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/0985

Die am 21. Juni 1963 geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 23. September 1991 bis 27. Jänner 1995 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien gemeldet. Seit 29. Jänner 1995 ist die Zweitmitbeteiligte mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet; eine neue Wiener Adresse gab sie als weiteren Wohnsitz an. Die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1029

Der am 3. März 1962 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (in der Folge kurz: S) gemeldet. Seit 26. Feber 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister brachte in einer Stellungnahme an die belangte Behörde vom 5. Jänner 2000 unter anderem vor, der Zweitmitbeteiligte wohne seit seiner Geburt in S. Dort führten seine Eltern, die ebendort wohnten, e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1020

Der am 14. Mai 1966 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 23. Mai 1966 in Linz gemeldet. Seit 27. April 1999 ist er in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister vertrat im Verwaltungsverfahren die Auffassung, der Zweitmitbeteiligte habe seinen Hauptwohnsitz in Linz. In einer Stellungnahme an die belangte Behörde (es handelt sich um ein formularmäßiges Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes) vom 26. März 2000 brachte der Zwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/29 2001/05/1024

Die am 18. Dezember 1977 geborene, ledige Mitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet (gemäß dessen Gegenschrift seit Geburt). Sie wohnt dort bei ihren Eltern. Seit 3. März 1999 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie studiert. Den Weg zur Studieneinrichtung tritt sie überwiegend von Wien aus an. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters auf Aufhe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1120

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene (der Student ist) hatte zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen an der gemeldeten Adresse im Heimatort abgewiesen hat) das 26... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/01/29 2001/05/0982

Rechtssatz: Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur die im § 17 Abs. 3 MeldeG angeführten Beweismittel zulässig sind; die Parteien trifft eine besondere Mitwirkungspflicht. Im RIS seit 11.04.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0991

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0982 E 29. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1014

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0982 E 29. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1120

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG bewusst Unschärfen aus rechtspolitischen Gründen in Kauf genommen (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0935 und E 13.11.2001, 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0982

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

Entscheidungen 31-60 von 112

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