Entscheidungen zu § 15a Abs. 2 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/16 2002/05/1475

Der 1966 geborene Zweitmitbeteiligte gab in seiner Wohnsitzerklärung an, ledig und in Linz berufstätig zu sein. Er halte sich in der Hauptwohnsitzgemeinde Rohrbach 115 Tage des Jahres, in der Nebenwohnsitzgemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Linz, 250 Tage des Jahres auf. In Rohrbach gebe es keine Mitbewohner, in Linz sei seine dort mit Hauptwohnsitz gemeldete Lebensgefährtin Mitbewohnerin. Der Weg zur Arbeitsstätte werde von der Linzer Adresse aus angetreten; sein 1992 ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 2002/05/1475

Index: 41/02 Melderecht46/02 Sonstige Angelegenheiten der Statistik;
Norm: MeldeG 1991 §15a Abs2;VolkszählungsG 1980 §6a Abs1a;
Rechtssatz: Wird ein Reklamationsverfahren unabhängig von einer Volkszählung eingeleitet, kommt also allein die Bestimmung des § 15a Abs. 2 MeldeG zur Anwendung, dann ist der dort genannte Zusammenhang mit dem Reklamationsverfahren unzweifelhaft so zu verstehen, dass anlässlich der Einlei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0209

Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte am 10. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juni 1999 in Wien XVII. mit weiterem Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0198

Der erstmitbeteiligte Bürgermeister beantragte am 21. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juli 1999 in Wien VI. mit weiterem Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15 Abs6;MeldeG 1991 §15a Abs2 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz enthaltene demonstrative Aufzählung der zur Beurteilung einer Unterkunft als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen maßgeblichen Merkmale mit den bisherigen Bestimmungskriterien übereinstimmt (Hinweis E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076), haben die Bürgermeister mit § 15a MeldeG 1991 die rechtliche Grundlage erhalten, von den Bürgern ihre... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

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