Entscheidungen zu § 2 IngG 2006

Verwaltungsgerichtshof

68 Dokumente

Entscheidungen 61-68 von 68

RS Vwgh 1998/12/16 98/04/0173

Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Tätigkeiten, die typischerweise im Rahmen eines Gewerbes ausgeführt werden, für dessen Antritt nicht eine entsprechende höhere Ausbildung gefordert wird, können in der Regel nicht als höherwertige Tätigkeiten im Sinne des § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 angesehen werden. Dies schließt aber nicht aus, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/26 97/04/0227

Mit Schreiben vom 31. Jänner 1997 (eingelangt am 3. Februar 1997) beantragte der Beschwerdeführer beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, ihm die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" zu verleihen und führte hiezu im wesentlichen aus, er habe am 3. Oktober 1991 eine näher bezeichnete höhere technische Lehranstalt für Möbel- und Innenausbau mit Reifeprüfung abgeschlossen und er sei seit dem 1. Juni 1992 bei der Firma W. Möbel Ges.m.b.H. als techni... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/04/0227

Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer Tätigkeit als Berufspraxis iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 ist zwar nicht entscheidend, ob diese Tätigkeit als Hauptberuf ausgeübt wurde (Hinweis E 11.10.1978, 2706/77, VwSlg 9652 A/1978, ergangen zum IngG); gleichwohl ist dafür das Ausmaß, in dem diese Tätigkeit ausgeübt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/04/0227

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: B-VG Art7 Abs1;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Wenn der Gesetzgeber die Erwartung des Erwerbs praktischer Erfahrungen an die Ausübung eines (facheinschlägigen) Berufes während einer bestimmten Mindestdauer knüpft, so verbietet sich die Annahme, es käme nicht darauf an, in welchem Ausmaß der Beruf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/28 96/04/0249

Mit dem Bescheid vom 2. Oktober 1996 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" vom 2. September 1996 mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht statt. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Bundesminister davon aus, der Beschwerdeführer habe, wie sich aus den seinem Antrag angeschlossenen Urkunden ergebe, die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1997

RS Vwgh 1997/1/28 96/04/0249

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: ASVG;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Eine unterlassene Anmeldung zur Sozialversicherung schließt die
Begründung: eines Dienstverhältnisses nicht aus. Auch selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die eine Versicherungspflicht bei der Gebietskrankenkasse nicht begründen, können eine Berufspraxis iSd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/10 96/04/0204

Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. August 1996 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht stattgegeben. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 21. Juni 1996 die Reifeprüfung an einer Höheren technischen Lehranstalt abgelegt. Er weise jedoch die geforderte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0204

Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Die im § 2 IngGDV 1991/244 (beispielsweise) aufgezählten Tätigkeiten sind gem dem ersten Satz dieser Bestimmung als Berufspraxis iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 nicht jedenfalls, sondern nur dann anzurechnen, wenn sie ua "in überwiegendem Maße höhere Fachkenntnisse des Fachgebietes" voraussetzen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

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