RS Vwgh 1997/1/28 96/04/0249

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

ASVG;
IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;
IngGDV 1991/244 §2;

Rechtssatz

Eine unterlassene Anmeldung zur Sozialversicherung schließt die Begründung eines Dienstverhältnisses nicht aus. Auch selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die eine Versicherungspflicht bei der Gebietskrankenkasse nicht begründen, können eine Berufspraxis iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040249.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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