Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) war Soldat in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen. Aufgrund freiwilliger Meldung vom 05.07.2017 angenommen am 01.02.2018 war er im Rahmen der Auslandseinsatzbereitschaft bereit, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpfte Leistungsbescheid vom 14.10.2020 wurde XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer (BF) aufgefordert, den Betrag von € 822,44 der Republik Österreich zurückzuerstatten. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF mit Ablauf des 14. Mai 2020 vorzeitig aus dem Einsatzpräsenzdienst entlassen worden sei. Gemäß § 2 Abs. 1 HGG 2001 bestünden Ansprüche nach diesem Bundesgesetz nur fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) leistete von 10.07.2017 bis 09.01.2018 Grundwehrdienst. 2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17.01.2018 wurde dem BF antragsgemäß für sein am XXXX 2017 geborenes Kind S.K. Familienunterhalt bis 31.10.2017 und Unterhalt ab 01.11.2017 zuerkannt. Diese Leistungen wurden an das zuständige Amt für Jugend und Familie ausgezahlt. 2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 01.12.2016 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 30.11.2019 hätte andauern sollen (lt. Sondervertrag gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz). 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 01.12.2016 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 30.11.2019 hätte andauern sollen (lt. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat als Angehöriger der 2. Jägerkompanie/Jägerbataillon 23 in der Zeit vom 04.11.2015 bis 21.11.2015 an einem Assistenzeinsatz teilgenommen. Er bezog dafür die Einsatzvergütung und das erhöhte Monatsgeld. Tatsächlich wurden ihm diese Geldleistungen für den Zeitraum vom 04.11.2015 bis 30.11.2015 angewiesen. Die belangte Behörde erließ daher zur Hereinbringung des Übergenusses den nunmehr ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.04.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 08.07.2015 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Der Beschwerdeführer hat am 01.04.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 08.07.2015 erklärte er gemäß Paragraph 37, Absatz 3, WehrG seinen Austritt aus dem A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Behörde Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung am XXXX während laufenden Ausbildungsdienstes als beim österreichischen Bundesheer nicht ausbildbar befunden. Am XXXX erfolgte die Entlassung und Außerstandbringung des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung am römisch 40 während laufenden Ausbildungsdienstes als beim ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission Wien am 30.6.2009 für tauglich befunden. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 5.4.2012, GZ. P906952/3-HPA/2012, wurde seine freiwillige Meldung zum Ausbildungsdienst gemäß §§ 37 ff. WehrG angenommen. Der BF hat in weiterer Folge am 1.9.2012 in der xxxx, den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten beim österre... mehr lesen...