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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 14.11.2023 zum Zivildienst mit Dienstantritt am 01.02.2024 zugewiesen. 2. Mit Antrag vom 24.11.2023 begehrte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX , und gab im Fragebogen vom 22.01.2024 an, dass er seit 01.07.2023 Hauptmieter der antragsgegenständlichen Wohnung sei und monatliche Wohnkosten in der Höhe ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 11.01.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung, wobei dazu am 31.01.2023 der mit 27.01.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit August 2021 Eigentümer dieser Wohnung zu sein, allein darin zu wohnen und dafür monatliche Kosten in Form von Rückzahlungen mehrerer Ver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung, XXXX und brachte vor, er wohne seit 01.07.2020 mit seiner Lebensgefährtin in der antragsgegenständlichen Wohnung wobei die Eltern seiner Lebensgefährtin seine Vermieter seien. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 750,00 EUR bezahlen.Mit im
Spruch: genannten Bescheid wies das Heerespersonalamt den Antrag des Beschwerdeführers ab. Begrün... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 01.08.2022 zum Zivildienst mit Dienstantritt am 01.12.2022 zugewiesen. 2. Mit Antrag vom 04.10.2022 begehrte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX , und gab im Fragebogen vom 13.10.2022 an, dass er seit 29.06.2022 in der antragsgegenständlichen Wohnung lebe und als Mitbewohner an seine Lebensgefährtin die Hälfte der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 14.04.2022, 505425/15/ZD/0422, zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum von 01.07.2022 bis 31.03.2023 einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Daraufhin beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen und beantragte am 26.01.2018 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gemäß Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001). Der Einberufungsbefehl wurde dem BF am 23.01.2018 zugestellt. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid erkannte die belangte Behörde dem BF beginnend mit 02.05.2018 Familienunterhalt in der Höhe von EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.09.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Zeitraum vom XXXX bis zum XXXX dem Rettungs-, Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Niederösterreich zugewiesen. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstservice... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Schreiben vom 20.10.2013, eingelangt am 29.10.2013, stellte der Beschwerdeführer (BF) beim Heerespersonalamt einen Antrag auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und machte diesbezüglich im dazugehörigen Fragebogen vom 31.10.2013 entsprechende Angaben. Das Heerespersonalamt erließ am 19.12.2013 zur GZ. P1138994/2-HPA/2013 den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit folgendem In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 7.1.2014 seinen Grundwehrdienst angetreten. Mit Schreiben vom 5.2.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 16.1.2014 Mieter der Wohnung in 1160 Wien, Steinmüllergasse 19/9 sei. Vermieter sei Wiener Wohnen. Der Mietzins betrage € 76,14, die Betriebskosten € 125,02. Daraus ergebe sich (inkl. Umsatzsteuer) eine m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 2.9.2013 seinen Grundwehrdienst angetreten. Mit Schreiben vom 4.11.2013 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 1.7.2012 Mieter der Wohnung in XXXXsei. Vermieter sei sein Vater, XXXX. Der Mietzins betrage € 556,10, die Betriebskosten € 120,- (insgesamt € 676,10). Er legte für den Zeitraum Juli 2012 bis November 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 3.3.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 17.12.2013 brachte er bei der belangten Behörde einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangten Behörde aus und gab an, dass er seit 1.10.2013, Hauptmieter der Wohnung XXXX sei und seit diesem Zeitpunkt dort wohne. Er legte den am 8.10... mehr lesen...