1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 07.06.2008 um 16.25 Uhr in H auf der R bei km XXX in Fahrtrichtung T als Verantwortlicher (Vorstand) des Beförderungsunternehmens „G L AG“ in W und in dieser Eigenschaft als Unternehmer nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten würden. Das Fahrzeug sei zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet word... mehr lesen...
Norm: GütbefG §7 Abs1Verordnung (EWG) Nr 881/92 GütbefG § 7 heute GütbefG § 7 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2025 GütbefG § 7 gültig von 14.02.2013 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2013 GütbefG § 7 gü... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 1.10.2006 um 12.45 Uhr in H auf der A 14, km XXX, als Lenker eines näher bezeichneten Sattelkraftfahrzeuges des Unternehmens Firma H B mit dem Standort in B, Fgasse, nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten worden seien. Das gegenständliche Kraftfahrzeug sei zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet worden, und es sei im Kraftfahrzeug ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 4.8.2000 um 12.35 Uhr als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen) mit den Kennzeichen XXX/YYY beim Zollamt L eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen (die Einreise sei am 4.8.2000 um ca 12.20 Uhr über das Zollamt H erfolgt), durch das Bundesgebiet hindurch durchgeführt, ohne im Besitz der ... mehr lesen...