Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: „1. Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer des Beförderungsunternehmens S GmbH in D, Sstraße (Zweitniederlassung), nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten wurden. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort von R O gelenkt, wobei festgestellt wurde, dass das gegenständliche KFZ zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verw... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Spruchpunkt 2.) des im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnisses vom 11.12.2008 war über Herrn A W als Gewerbeinhaber der am Standort Li, Pstr, bestehenden Güterbeförderungskonzession wegen Übertre... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: GütBefG §6 Abs1
Rechtssatz:
Gemäß § 6 Abs 1 GütBefG müssen die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendeten Kraftfahrzeuge im Zulassungsschein bzw in der Zulassungsbescheinigung die Verwendungsbestimmung "zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt" eingetragen haben. (Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern ist außerdem gemäß § 6 Abs 1 zweiter Satz GütBef... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma G C GmbH, diese sei Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Kraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten worden seien. Das Fahrzeug sei zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet worden, obwohl im Zulassungsschein die Verwendungsbestimmung "zur Verwendung für die gewerbsmäßige... mehr lesen...