Entscheidungen zu § 86 Abs. 2 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2001/4/11 9Ob65/01a

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Entscheidung | OGH | 11.04.2001

TE OGH 2000/2/23 7Ob283/99i

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Entscheidung | OGH | 23.02.2000

TE OGH 1999/2/23 1Ob368/98v

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Entscheidung | OGH | 23.02.1999

TE OGH 1995/11/22 1Ob1713/95

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Entscheidung | OGH | 22.11.1995

TE OGH 1994/4/20 9Ob1534/94

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Entscheidung | OGH | 20.04.1994

TE OGH 1991/12/3 4Ob560/91

Begründung: Die am 18.1.1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 15.6.1981 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 21.5.1981, 4 Cg 344/80, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Durch die Eheschließung war der am 9.1.1975 geborene gemeinsame Sohn Michael legitimiert worden; die Frau brachte zwei Töchter aus erster Ehe in ihre zweite Ehe mit. Der Mann ist alleiniger Hauptmieter der Ehewohnung (Gemeindewohnung) in Leoben, F*****gasse *... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1991

RS OGH 1988/4/27 2Ob501/88, 1Ob1713/95, 9Ob65/01a

Norm: EheG §86 Abs2
Rechtssatz: Das Eigentum oder Miteigentum eines Dritten am Gebrauchvermögen schließt die Zuteilung als Eigentum an einen der Ehegatten aus. Auch die Übertragung von Rechten daran kann nur mit Zustimmung des Dritten erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 501/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 2 Ob 501/88 1 Ob 1713/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1988

TE OGH 1988/1/12 10Ob511/87

Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 10.12.1984 wurde die Ehe zwischen der Klägerin Santina H*** und Franz H*** rechtskräftig geschieden. Am 2.4.1985 stellte die Klägerin in einem Verfahren gemäß §§ 81 ff EheG unter anderem den Antrag, ihr das Mietrecht an der ehelichen Wohnung in Mühlbach, Schmölz 78 "zuzusprechen". Franz H*** widersprach diesem Antrag; bei der von der Antragstellerin bezeichneten Wohnung handle es sich nicht um die Ehewohnung; diese Wohnung se... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1988

TE OGH 1987/5/13 1Ob579/87

Begründung: Die am 9. Mai 1970 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei noch minderjährige Kinder entstammen, wurde am 31. Oktober 1985 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten den beiden ehelichen Kindern gegenüber stehen der Antragstellerin zu. Die Antragstellerin begehrt die Übertragung der im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehenden Liegenschaft EZ 440 II KG Telfens mit dem Haus Vomperbach 300 in ihr Alleineigen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.05.1987

TE OGH 1986/1/30 7Ob691/85

Entscheidungsgründe: Erich N*** war mit der Beklagten verheiratet. Er war Eigentümer von 67/1739-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1037 KG Lend, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.13 im Hause Kalvarienberggasse 89 untrennbar verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.5.1983 verkaufte Erich N*** die Eigentumswohnung um S 350.000 der Klägerin, deren Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt wurde. Die Beklagte bewohnt die aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehende Eigentums... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1986

RS OGH 1986/1/30 7Ob691/85, 1Ob202/21v

Norm: ABGB §1295 IIf7eEheG §83 ffEheG §86 Abs2
Rechtssatz: Der einem Ehegatten nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe zustehende Aufteilungsanspruch genießt den gleichen Schutz gegen Beeinträchtigungen durch Dritte wie jedes andere Forderungsrecht. Liegt eine solche Verletzung des Aufteilungsanspruches eines Ehegatten vor, werden auch, unbeschadet des formellen Eigentums des Dritten, Rechte und Pflichten durch den Außerstre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1986

RS OGH 1983/2/16 3Ob685/82

Norm: EheG §86 Abs2
Rechtssatz: In sinngemäßer Anwendung des § 86 Abs 2 EheG kann eine Übertragung von Rechten und Pflichten, die sich auf Sachen beziehen, die wegen des Konkurses der Verfügungsmacht des Gemeinschuldners entzogen sind, mit Zustimmung des Masseverwalters und des Konkursgerichtes angeordnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 685/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1983

RS OGH 1980/11/26 1Ob715/80, 6Ob808/81, 10Ob511/87, 4Ob560/91, 1Ob368/98v, 7Ob283/99i, 1Ob9/14a

Norm: EheG §81EheG §86 Abs2EheG §87
Rechtssatz: Das Gericht kann dem Dritten gegenüber nur die Person des Berechtigten verändern, nicht aber ein bisher noch nicht bestandenes Rechtsverhältnis neu begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980 1 Ob 715/80 Veröff: JBl 1982,212 6 Ob 808/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1980

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