Norm: ABGB §91 C6 EheG §66 EheG §74 MRK Art8 IV3oMRK Art14 ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 ... mehr lesen...
Norm: EheG §74 EheG § 74 heute EheG § 74 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs tritt nur ein, wenn durch das nach außen hervorgetretene ehrlose oder unsittliche Verhalten des Berechtigten die Interessen des geschiedenen Ehegatten betroffen worden sind... mehr lesen...
Norm: EheG §74 EheG § 74 heute EheG § 74 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Zum Begriff der schweren Verfehlungen im Sinne des § 74 EheG. Zum Begriff der schweren Verfehlungen im Sinne des Paragraph 74, EheG.
Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: EheG §74 EheG §115 Abs3 EheG § 74 heute EheG § 74 gültig ab 01.08.1938 EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: EheG §74 EheG § 74 heute EheG § 74 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz: § 74 EheG setzt voraus, daß der Unterhaltsberechtigte einen anstößigen und den allgemeinen Moralbegriffen widersprechenden Lebenswandel führt; in der geschlechtlichen Beziehung der geschiedenen Ehefrau zu einem ... mehr lesen...