Rechtssatz
§ 74 EheG stellt nicht auf die Gesinnung, sondern auf das tatsächliche Verhalten der Frau ab.Paragraph 74, EheG stellt nicht auf die Gesinnung, sondern auf das tatsächliche Verhalten der Frau ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057396Dokumentnummer
JJR_19541027_OGH0002_0030OB00512_5400000_001