Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.September 1988 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Ab 18.Juli 1989 befand er sich im Krankenstand. Am 21.Juli 1989 meldete ihn die Beklagte bei der Gebietskrankenkasse ab. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 78.756 brutto sA an Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung für das am 1.September 1989 begonnene Urlaubsjahr, d... mehr lesen...
Begründung: Die in der außerordentlichen Revision relevierten Gasthausbesuche des Klägers lagen zeitlich nach dem am 23. Juni 1990 erfolgten Ausspruch der Entlassung. Da das Dienstverhältnis in diesem Zeitpunkt schon gelöst war, kann dieses Verhalten auch als nachgeschobener Entlassungsgrund nicht geltend gemacht werden. Aus den in der Revision zitierten Entscheidungen ZAS 1989, 24 und ARD 4202/13-90 ausgesprochenen Grundsätzen kann daher für den vorliegenden Fall nichts abgeleitet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegnen: Da es der Klägerin infolge der täglichen Flugverbindung in die Türkei möglich gewesen wäre, noch am 27. oder 28. Oktober 1988 zurückzukehren, war ihr Entschluß, nach Verständigung von der schweren Erkrankung ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit denen der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 10. Juli 1986 bei der beklagten Partei als Schlosser beschäftigt. Am Morgen des 16. Juli 1986 erlitt der Kläger auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, indem er mit dem Fuß umknickte. Er begab sich zunächst zu seiner Wohnung und versuchte vorerst, die Schwellung des Fußes mit Umschlägen zu behandeln, suchte jedoch am Vormittag desselben Tages das Unfallkrankenhaus auf, wo ihm ein Gipsverband angelegt wurde. Er war wegen dieser Verletzung vom 16.... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8 VAEFZG §4GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Wird eine Mitteilung über eine Dienstverhinderung an die in der betrieblichen Hierarchie unmittelbar übergeordnete Person gerichtet, so ist zu erwarten, daß sie auch der nach der inneren Organisation zuständigen Stelle zukommt. Auch der Umstand, daß eine eigene Personalabteilung eingerichtet ist, ändert hieran nichts. Durch die betriebliche Hierarchie besteht eine direkte Verbindung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Revisionswerberin gegen die Richtigkeit der von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen wendet, bekämpft sie in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung. Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß die Argumentation der Revisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.3.1981 bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese sprach am 26.9.1983 die fristlose Entlassung aus. Die Klägerin behauptet, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen worden zu sein, und begehrt an Septembergehalt 1983, Kündigungsentschädigung (bis 31.12.1983), Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich einer Vorschußzahlung von S 4.000 den der Höhe nach außer Streit gestellten Gesamtbetrag von S 42.455,84 sA. Die beklagt... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8 VAAngG §8 Abs8 VBEFZG §4GewO 1973 §82 litf
Rechtssatz: Gibt der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung nicht unverzüglich bekannt und legt er auf Verlangen hierüber keine ärztliche Bestätigung vor, zieht die Verletzung dieser Verpflichtung im Regelfall nur den Verlust des Entgeltanspruchs für die Dauer der Säumnis nach sich. Entscheidungstexte 4 Ob 2/82 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8 VBEFZG §4
Rechtssatz: Entschuldigt ist das Fernbleiben eines Arbeitnehmers vom Dienst nicht nur dann, wenn er - objektiv betrachtet - arbeitsunfähig war, also infolge einer Erkrankung nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig war, seiner bisher ausgeübten - oder sonst einer nach dem Arbeitsvertrag zu verrichtenden - Arbeitstätigkeit nachzukommen, sondern auch dann, wenn er von einem zur Festst... mehr lesen...
Norm: EFZG §4
Rechtssatz: Die nachträgliche Anerkennung des Krankenstandes durch den zuständigen Krankenversicherungsträger stellt die Arbeitsunfähigkeit nicht bindend fest, da eine solche Anerkennung nur Wirkungen zwischen dem Dienstgeber und dem regreßpflichtigen Krankenversicherungsträger äußern könnte. Entscheidungstexte 4 Ob 42/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 42/8... mehr lesen...