Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 UStG 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-21 von 21

TE OGH 2010/1/29 1Ob233/09k

Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses M*****gasse 40, in dem sich zahlreiche Bestandobjekte befinden. Eines davon wurde mit Mietvertrag vom 3. 3. 2003 an den Beklagten vermietet. Dabei wurde unter anderem ein (wertgesicherter) Hauptmietzins von 900 EUR monatlich vereinbart und der Anteil des Mietobjekts an den Betriebskosten des Hauses mit 12,97 % festgelegt. In Punkt 6. eines Anhangs zum Mietvertrag findet sich folgende Bestimmung, die nach vorangegangenen Gespräch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.2010

TE OGH 2008/4/28 2Ob115/07m

Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.2008

RS OGH 2008/4/28 2Ob115/07m

Norm: UStG §6 Abs1 Z9UStG §11 Abs1GrEStG §2
Rechtssatz: Wird ein bebautes Grundstück geliefert, ist die Lieferung zur Gänze umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis unterliegt insgesamt der Grunderwerbssteuer. Wird ein unbebautes Grundstück geliefert und vom Grundstückskäufer an den Lieferer auch der Auftrag zur Errichtung eines Bauwerks auf dem Grundstück erteilt, so ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2008

TE OGH 2005/4/12 22R62/05d

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen Dr. W***** T***** für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Teilnahme an der mündlichen Streitverhandlung am 28.10.2004 - abweichend von den auf EUR 681,80 und EUR 182,--, sohin insgesamt auf EUR 863,80 gerichteten Gebührennoten des Sachverständigen (vgl. AS 75 und 127) - lediglich mit EUR 638,10 bestimmt. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Gebühren des Sac... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.04.2005

RS OGH 2005/4/12 22R62/05d

Norm: GebAG §31 Z6GebAG §34GebAG §43UStG 1994 §6 Abs1 Z19UStG 1994 §30
Rechtssatz: Nimmt ein medizinischer Sachverständiger die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 weiterhin in Anspruch, so ist ein Ausgleich für den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung im Rahmen der Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifansätzen des § 43 GebAG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 22 R 62/05d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.2005

RS OGH 2005/4/12 22R62/05d

Norm: GebAG §31 Z6GebAG §34GebAG §43UStG 1994 §6 Abs1 Z19UStG 1994 §30
Rechtssatz: Nimmt ein medizinischer Sachverständiger die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 weiterhin in Anspruch, so ist ein Ausgleich für den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung im Rahmen der Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifansätzen des § 43 GebAG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 22 R 62/05d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.2005

TE OGH 2002/4/15 7Rs130/02t

Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall ergibt sich nämlich aus der Aktenlage, dass weder in dem Leistungsnachweis für ein Gutachten (AS 117 verso) noch in der darauf basierenden Gebührennote (AS 117) in Übereinstimmung mit dem Schreiben des Magistrates der S*****, vom 8.3.2002, ON 46 (an die Rekurswerberin auch zugestellt worden, siehe ON 47 im Akt, jedoch nach der Rekurserhebung, ON 45, zumal die Äußerung zwar erst nach der Beschluss... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.2002

RS OGH 2002/4/15 7Rs130/02t

Norm: UStG §6 Abs1 Z19EuGH vom 14.9.2000 C-384/98
Rechtssatz: Die (unechte) Umsatzsteuerleistung trifft für die ärztliche Gutachtertätigkeit nicht (generell) zu, ärztliche Gutachten zur Lösung einer Rechtsfrage, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer therapeutischen Behandlung oder Heilbehandlung erstattet werden, sind nicht grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, wohl aber ist der Arzt berechtigt, auf Grund des Erlasses des BMF ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.2002

TE OGH 2000/12/21 8Ob85/00h

Entscheidungsgründe: Am 29. 8. 1997 wurde über das Vermögen der T***** GesmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Noch vor der Konkurseröffnung, nämlich mit Beschlus vom 22. 8. 1997, bewilligte das Bezirksgericht Ferlach die von der V***** reg GenmbH beantragte Zwangsversteigerung von Liegenschaften der Gemeinschuldnerin. Die Liegenschaften waren mit Hypotheken zu Gunsten dieser betreibenden Partei belastet. Der Masseverwalter trat dem bereits ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.2000

RS OGH 2000/12/21 8Ob85/00h

Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §51UStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs1 Z9 litaUStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs2
Rechtssatz: Bei der Veräußerung oder Versteigerung einer Liegenschaft ergeben sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwei Möglichkeiten: der Umsatz kann entweder gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG steuerfrei belassen oder gemäß § 6 Abs 2 UStG als steuerpflichtig behandelt werden. Die im Rahmen einer Option zur Steuerpflicht bei Veräußerung eines Grundst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.2000

TE OGH 1998/11/24 1Ob111/98z

Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der im Mezzanin eines Hauses gelegenen Geschäftsräumlichkeiten, die sie dem Beklagten mit Vertrag vom 9. 12. 1982 ausschließlich zum Betrieb eines Steuerberatungsbüros in Bestand gab. Der Beklagte war zu diesem Zeitpunkt Steuerberater. Von Oktober 1991 bis Ende Juli 1993 hatte der Beklagte das Bestandobjekt untervermietet. Ab dem Jahre 1994 stand es leer. Am 10. 1. 1996 wurde das Bestandverhältnis zwischen den Streitteilen aufgelöst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1998

RS OGH 1998/11/24 1Ob111/98z, 1Ob233/09k

Norm: EWG-RL 77/388/EWG - Sechste Umsatzsteuerrichtlinie 377L0388 AllgUStG 1994 §6 Abs1 Z16
Rechtssatz: Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken sind nach der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit, sofern nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen. In Umsetzung dieser Richtlinie bestimmt § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994, daß ua die Vermietung von Grundstücken steuerfreie Umsätze sind; dabei ist die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Rä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1998

RS OGH 1998/11/24 1Ob111/98z, 1Ob233/09k

Norm: EWG-RL 77/388/EWG - Sechste Umsatzsteuerrichtlinie 377L0388 Art13UStG 1994 §6 Abs1UStG 1994 §6 Abs2 Z16UStG 1994 §10 Abs1UStG 1994 §10 Abs4
Rechtssatz: Gemäß Art 13 Teil C der 6. EG-Richtlinie können die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, ua bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auf Besteuerung zu optieren. Auch diese Ermächtigung hat durch die Fassung des § 6 Abs 2 UStG 1994 in das österreichische ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1998

RS OGH 1998/11/24 1Ob111/98z, 1Ob233/09k

Norm: EWG-RL 77/388/EWG - Sechste Umsatzsteuerrichtlinie 377L0388 AllgUStG 1994 §6 Abs1 Z16
Rechtssatz: Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken sind nach der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit, sofern nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen. In Umsetzung dieser Richtlinie bestimmt § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994, daß ua die Vermietung von Grundstücken steuerfreie Umsätze sind; dabei ist die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Rä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1998

TE OGH 1997/12/18 25Rs134/97k

Begründung: Der Sachverständige Dr. A***** erbrachte in dieser Sozialrechtssache diverse Röntgenleistungen durch Herstellung von Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule und Lendenwirbelsäule der Klägerin. Mit Gebührennote vom 5.5.1997 verzeichnete er die aus dem
Spruch: ersichtlichen Positionen, insbesondere auch einen "Fachzuschlag" von 5,8 %. Die beklagte Partei sprach sich ausschließlich gegen diesen Fachzuschlag aus, ohne diesbezüglich jedoch eine nähere
Begründung: vorzutragen. Mit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/12/18 25Rs134/97k

Norm: GebAG §34 Abs2UStG §6 Abs1 Z19GSBG 1996 §3 Abs1
Rechtssatz: Ärztliche Sachverständige haben bei Leistungen, die nicht unter die Tarife des GebAG fallen, sondern in Anlehnung an ihre außergerichtlichen Einkünfte (Honorarordnung der BVA) bestimmt werden, Anspruch auf den jeweiligen Ausgleichssatz gemäß Gesundheits- und Sozialbereich- Beihilfengesetz 1996. Entscheidungstexte 25 Rs 134/97k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/10/28 2R441/97w

Norm: UStG §6 Abs1 Z19GebAG §31 Z6
Rechtssatz: Keine Umsatzsteuerpflicht des Sachverständigen für die biostatistische Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit und der -ausschlußmöglichkeit, für Portokosten und für Schreibgebühr Entscheidungstexte 2 R 441/97w Entscheidungstext LG Leoben 28.10.1997 2 R 441/97w European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1997

TE OGH 1997/10/28 2R441/97w

Begründung: Der Kläger begehrte, sein 1981 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum Beklagten für rechtsunwirksam zu erklären (ON 1). Mit dem angefochtenen Beschluß bestimmte das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen Dr. M***** für seine mit der Blutabnahme verbundenen Tätigkeiten mit S 1.159,-- (Punkt a) und des Sachverständigen Dr. S***** für die Erstellung des Gutachtens mit S 28.487,-- (Punkt b) und wies die jeweils begehrte Umsatzsteuer von 20 % ab (ON 10). Nur ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.1997

TE OGH 1997/9/30 43R488/97a

Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht die Gebühren der Sachverständigen für die ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 9.3.1997 mit S 347,-- bestimmt und das Mehrbegehren von 20 % USt aus diesem Betrag abgewiesen. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs der Sachverständigen mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß dahingehend abzuändern, daß auch der abgewiesene Umsatzsteuerbetrag zuzusprechen ist. Der Rekurs ist nicht berechtigt. Die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1997

RS OGH 1997/9/30 43R488/97a

Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z19
Rechtssatz: Das Gutachten von klinischen Psychologen oder von Psychologen ist ab 1.1.1997 von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es sich auf eine konkrete Diagnostik gründet. Entscheidungstexte 43 R 488/97a Entscheidungstext LG für ZRS Wien 30.09.1997 43 R 488/97a Schlagworte Psychologe, klinischer Psycho... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

RS OGH 1997/9/30 43R488/97a

Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z19
Rechtssatz: Das Gutachten von klinischen Psychologen oder von Psychologen ist ab 1.1.1997 von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es sich auf eine konkrete Diagnostik gründet. Entscheidungstexte 43 R 488/97a Entscheidungstext LG für ZRS Wien 30.09.1997 43 R 488/97a Schlagworte Psychologe, klinischer Psycho... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

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