RS OGH 1998/11/24 1Ob111/98z, 1Ob233/09k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1998
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Norm

EWG-RL 77/388/EWG - Sechste Umsatzsteuerrichtlinie 377L0388 Allg
UStG 1994 §6 Abs1 Z16

Rechtssatz

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken sind nach der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit, sofern nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen. In Umsetzung dieser Richtlinie bestimmt § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994, daß ua die Vermietung von Grundstücken steuerfreie Umsätze sind; dabei ist die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten aufgrund von Nutzungsverträgen als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 111/98z
    Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 111/98z
  • 1 Ob 233/09k
    Entscheidungstext OGH 29.01.2010 1 Ob 233/09k
    Vgl auch; nur: In Umsetzung dieser Richtlinie bestimmt § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994, dass ua die Vermietung von Grundstücken steuerfreie Umsätze sind. (T1); Beisatz: Umsätze nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG unterliegen einer unechten Umsatzsteuerbefreiung, sodass zwar keine Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden muss, der Vermieter aber auch das Recht auf einen Vorsteuerabzug verliert. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111207

Im RIS seit

24.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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