Entscheidungen zu § 22 Abs. 4 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/30 2000/15/0109

Bei der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsrechtes (Personengemeinschaft in den Angelegenheiten der Bodenreform). Ihr Zweck ist die gemeinschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften samt der Besorgung aller hiezu nötigen Geschäfte. Neben den Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Alpe (im Wesentlichen Wiesen - und Weidewirtschaft) erzielte die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.2003

RS Vwgh 2003/10/30 2000/15/0109

Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art25 Abs5;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/15/0112 E 30. Oktober 2003 2002/15/0072 E 16. Dezember 2003 2000/15/0110 E 30. Oktober 2003 2000/15/0111 E 30. Oktober 2003
Rechtssatz: Auch die Eigenschaft als Nebenbetrieb würde eine wirtschaftliche Unterordnung gegenüb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/16 99/14/0228

Der Mitbeteiligte erklärte als pauschalierter Landwirt in den Streitjahren 1994 bis 1996 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von jeweils 0 S und Umsätze gemäß § 22 Abs. 2 UStG 1972 (1994) von 103.827,27 S (1994), 227.753,63 S bzw. berichtigt auf 200.244,26 S (1995) und 193.694,26 S (1996). Dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 ist zu entnehmen, dass der Mitbeteiligte seinen "Veredelungs- und Verarbeitungsbetrieb" bisher als landwirtsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4;
Rechtssatz: Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebes findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteiles der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebes seinen Ausdruck (Hinweis E 4. März 1986, 85/14/0146, VwSlg 6083 F/1986).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1994 §22 Abs4;
Rechtssatz: Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (im Sinne des § 21 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 bzw. § 22 Abs. 4 UStG 1972 und 1994) ist ein Gewerbebetrieb, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung dem Betrieb der Land- und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/24 92/15/0009

Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0009

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23UStG 1972 §22 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 92/14/0019 1 Stammrechtssatz Die Abgrenzungsmerkmale zwischen Gewerbebetrieb und landwirtschaftlichem Nebenbetrieb sind auf den Gebieten der Einkommensteuer und Gewerbesteuer einerseits und der Umsatzsteuer andererseits die gleichen.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/15 92/14/0189

Dem Vorbringen in der Beschwerde und dem mit dieser vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer eine Land- und Forstwirtschaft betreibt und in den Streitjahren auch Einnahmen aus Holzschlägerungsarbeiten für eine Gutsverwaltung hatte. Der Beschwerdeführer behandelte diese Arbeiten in seinen Steuererklärungen als Nebentätigkeit zu seiner land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit. Das Finanzamt hingegen wertete die Holzakkordante... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/14/0189

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewO 1973 §2 Abs4 Z3;UStG 1972 §22 Abs4;UStG 1972 §22 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht der Meinung, daß grundsätzlich die Unnotwendigkeit einer Gewerbeberechtigung für eine Tätigkeit deren Nebenerwerbseigenschaft kennzeichne. Ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist aussc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 92/14/0019

Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin sind zu gleichen Teilen Eigentümer eines pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt ca. 15 ha, wovon je die Hälfte auf Acker- und Grünland entfallen. Im Zuge einer den Beschwerdeführer betreffenden Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1985 stellte der Prüfer im wesentlichen folgendes fest: Der Beschwerdeführer habe 1976 zu dem 1974 erworbenen Mähdrescher weitere a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 92/14/0019

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Ausführungen zum Lohndrusch, insbesondere ob er als der Landwirtschaft wirtschaftlich untergeordnet zu betrachten ist. Taugliche Beurteilungskritierien sind das Verhältnis der Umsätze (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125) und der Umfang des eingesetzten Anlagevermögens. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 92/14/0019

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23GewStG §1UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Die Abgrenzungsmerkmale zwischen Gewerbebetrieb und landwirtschaftlichem Nebenbetrieb sind auf den Gebieten der Einkommensteuer und Gewerbesteuer einerseits und der Umsatzsteuer andererseits die gleichen. Ein Nebenbetrieb muß auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0067

Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Von einem Nebenbetrieb des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes iSd § 22 Abs 4 UStG 1972 kann im konkreten Fall deshalb nicht gesprochen werden, weil das Schottervorkommen nicht vom Landwirt, sondern von einem anderen Unternehmer ausgebeutet wird. Bei der Beurteilung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

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