RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0067

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §22 Abs1;
UStG 1972 §22 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;

Rechtssatz

Von einem Nebenbetrieb des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes iSd § 22 Abs 4 UStG 1972 kann im konkreten Fall deshalb nicht gesprochen werden, weil das Schottervorkommen nicht vom Landwirt, sondern von einem anderen Unternehmer ausgebeutet wird. Bei der Beurteilung der Frage, ob die aus der Einräumung eines Abbaurechtes resultierenden Umsätze als "im Rahmen" des landwirtschaftlichen Betriebes iSd § 22 Abs 1 UStG 1972 ausgeführt wurden, ist ausschlaggebend, daß das ehemals und künftig landwirtschaftlich genutzte Grundstück dem Landwirt in wirtschaftlich ins Gewicht fallender Weise als Quelle für andere Einkünfte dient (Hinweis E 21.6.1977, 2420/76, VwSlg 5147 F/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140067.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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