Entscheidungen zu § 21 Abs. 8 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 35

TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/21 99/13/0145

Mit Anbringen vom 4. Jänner 1991 teilte die beschwerdeführende Gesellschaft dem Finanzamt ihre Gründung mit und ersuchte um Übermittlung des Fragebogens sowie Zuteilung einer Steuernummer. In dem mit Datum vom 11. Februar 1991 unterfertigten ausgefüllten Fragebogen wurde dem Finanzamt die Höhe des voraussichtlichen Jahresumsatzes mit S 0,-- bekannt gegeben. Nachdem von der Beschwerdeführerin die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1991 und 1992 jeweils als Leermeldungen er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.2004

RS Vwgh 2004/1/21 99/13/0145

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Die Beweislast für das Zukommen einer im Sinne des § 21 Abs. 8 UStG 1972 rechtzeitig gestellten Regelbesteuerungserklärung des Abgabepflichtigen an das Finanzamt trägt der Abgabepflichtige. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.2004

RS Vwgh 2004/1/21 99/13/0145

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §20 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Dass weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung geeignet ist, die nach § 21 Abs. 8 UStG 1972 ihrer Bindungswirkung wegen geforderte schriftliche Erklärung des dort genannten Inhaltes zu ersetzen, entspricht der zur genannten Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.2004

RS Vwgh 2004/1/21 99/13/0145

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass es auf die "Zusendung" oder "Absendung" des Regelbesteuerungsantrages nicht ankommt, sondern allein auf den Nachweis seines Einlangens beim Finanzamt, für den die Erweislichkeit des (rechtzeitigen) Absendens bestenfalls Indizienwirkung hätte entfalten können, wäre es Sache der Abgabepflichtigen gewesen, Beweismittel für das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 98/15/0059

Im Jänner 1994 reichte der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin ein mit 14. Jänner 1994 datiertes Schreiben ein, welches folgenden Inhalt aufweist: "Bevollmächtigung, Ansuchen um Steuernummer Ich teile mit, daß ich von (der Beschwerdeführerin) mit der Wahrnehmung ihrer steuerlichen Angelegenheiten betraut und zur Vertretung gegenüber der Finanzbehörde bevollmächtigt wurde und ersuche um Kenntnisnahme. Gleichzeitig ersuche ich, sämtliche Behördenpost nunmehr an meine Kanzl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 98/15/0059

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Zu § 21 Abs 8 UStG 1972 hat der VwGH in stRsp ausgeführt, das Gesetz verlange - offenbar im Hinblick auf die langfristige (fünfjährige) Bindung daran - eine formgebundene, nämlich schriftliche Erklärung ganz bestimmten Inhaltes. Daher könnten etwa die von einem Unternehmer abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 98/15/0059

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Die geforderte Voraussetzung der Abgabe einer Verzichtserklärung kann nicht durch den Schluss aus anderen Zwecken dienenden sonstigen Eingaben des Steuerpflichtigen ersetzt werden. Selbst die erkennbare Absicht kann die ausdrückliche Erklärung nicht ersetzen (Hinweis E 3. 10. 1988, 87/15/0055). European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 98/15/0059

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §41 Abs2;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 21 Abs 8 UStG 1972 legt § 41 Abs 2 EStG 1988 keine besondere Form des Antrages fest und führt auch nicht zu einer Bindung für spätere Veranlagungsjahre. Die strengen Anforderungen an einen Antrag nach § 21 Abs 8 UStG 1972 finden daher für einen Antrag iSd § 41 Abs 2 EStG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/15 93/13/0297

Die Beschwerdeführerin ist eine Hausgemeinschaft bestehend aus der S. GmbH und M.S. Mit Kaufvertrag vom 4. Dezember 1989 hat die S. GmbH den Miteigentumsanteil von M.S. erworben, wodurch das gemeinschaftliche Eigentum beendet wurde. Am 7. Juli 1989 brachte die F & P OHG (Gebäudeverwaltung) namens der Beschwerdeführerin die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1988 beim Finanzamt ein. Unbestritten ist, daß diese OHG zum damaligen Zeitpunkt von der Beschwerdeführerin bevollmächtig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.07.1998

RS Vwgh 1998/7/15 93/13/0297

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art140;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Der VwGH erkennt in der Bestimmung des § 21 Abs 8 des UStG 1972 im Hinblick auf die Kürze der Frist keine verfassungsrechtlich relevanten Bedenken. Ein AbgPfl kann nämlich in einem Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes, unschwer erkennen, ob seine im Veranlagun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 94/13/0273

Die beschwerdeführende GmbH ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zum jeweils 31.8. eines Jahres. Ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 legte die Beschwerdeführerin die Werte der Bilanz zum 31.8.1990 zugrunde. Anläßlich der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 folgte das Finanzamt - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - diesen Werten u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 94/13/0273

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §65 Abs3;UStG 1972 §21 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Nicht zutreffend ist die Ansicht, aus dem Wortlaut des § 65 Abs 3 BewG sei neben einer Bindung für künftige Feststellungen auch eine Bindung hinsichtlich jenes Feststellungszeitpunktes, zu dem erstmalig ein entsprechender Antrag gestellt wurde, abzuleiten. Es ist zwar ri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1995/8/2 93/13/0216

Die C. GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11. März 1988 gegründet. Das von der GmbH betriebene Unternehmen wurde laut dem am 23. Jänner 1989 beim zuständigen Finanzamt eingereichten Fragebogen am 10. Jänner 1989 begonnen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. August 1991 wurde über das Vermögen der C. GmbH der Konkurs eröffnet. In der am 17. April 1990 eingereichten Umsatzsteuererklärung für 1989 wurden die Umsätze für dieses Jahr mit S 0,-- angegeben. Vorsteuerbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.1995

RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0216

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 94/14/0050 1 Stammrechtssatz Ein Unternehmer, der in der Gründungsphase seines Unternehmens keinerlei Umsätze erzielt, fällt unter die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach § 21 Abs 8 UStG 1972 auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet und sich für die Regelbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.1995

RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0216

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §133;BAO §134;BAO §161;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Da die Einreichung einer Steuerklärung keine Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG 1972 ist, sind im Beschwerdefall ausdrückliche Feststellungen über den Zeitpunkt des Einlangens der berichtigten Steuererklärung nicht von Bedeutung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.1995

RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0216

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Das UStG 1972 verlangt im Falle des § 21 Abs 8 - offenbar im Hinblick auf die langfristige (fünfjährige) Bindung daran - eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhalts. Insbesondere die von einem Unternehmer abgegebene Umsatzsteuererklärung kann eine nach § 21 Abs 8 UStG 1972 erforderliche ausdrücklich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 94/16/0159

Mit dem unter Zl. 94/16/0159 angefochtenen, im dritten Rechtsgang erlassenen Bescheid vom 31. Mai 1994 - im ersten Rechtsgang wurde die damals angefochtene Berufungsentscheidung vom 7. Februar 1992 mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1992, Zlen. 92/16/0056, 0057, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben und im zweiten Rechtsgang erfolgte mit Beschluß vom 17. Februar 1994, Zl. 93/16/0172, die Gegenstandsloserklärung der Beschwerde und Einstellung des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 94/16/0159

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs7;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH fällt auch ein Unternehmer, der - zB in der Gründungsphase seines Unternehmens - keinerlei Umsätze erzielt, unter die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/23 94/14/0050

Der Beschwerdeführer reichte am 16. November 1992 zugleich mit einer Erklärung gemäß § 21 Abs. 8 UStG Umsatzsteuererklärungen für 1984 bis 1989 ein. Das Finanzamt sprach aus, daß Umsatzsteuer nicht festgesetzt werde. Die Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z. 1 bis 2 UStG überstiegen nicht S 40.000,-- und innerhalb der in § 21 Abs. 8 UStG normierten Frist sei kein Regelbesteuerungsantrag gestellt worden. Die belangte Behörde wies die gegen diese Bescheide erhobenen Berufungen des Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1994

RS Vwgh 1994/6/23 94/14/0050

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Ein Unternehmer, der in der Gründungsphase seines Unternehmens keinerlei Umsätze erzielt, fällt unter die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach § 21 Abs 8 UStG 1972 auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet und sich für die Regelbesteuerung entschieden hat. Nur in diesem Fall - bei rechtzeitiger Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/21 92/15/0100

Die in der Kanzlei eines Wirtschaftstreuhänders verfaßte und vom Beschwerdeführer selbst unterschriebene, beim Finanzamt Bregenz am 23. Dezember 1991 eingegangene Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1989 weist keine steuerpflichtigen Umsätze, wohl aber abziehbare Vorsteuern in Höhe von S 25.242,-- aus. Weder in dieser Erklärung noch zuvor hatte der Beschwerdeführer den Antrag auf Regelbesteuerung gemäß § 21 Abs. 8 UStG gestellt. Mit Schriftsatz vom 20. Jänner 1992 stellte der durch den... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1993

RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §310 Abs3 idF 1980/151;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Die Frist zur Einreichung einer Erklärung gemäß § 21 Abs 8 UStG 1972 ist im Sinne des § 310 Abs 3 zweiter Satz BAO idF der Novelle BGBl 1980/151 einer Wiedereinsetzung zugänglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150100... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/14 90/15/0045

Die Beschwerdeführer betreiben in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Videoanlagenverleih. Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG 1972) ist die GbR. Die GbR erzielte im Streitjahr 1985 noch keine Umsätze, machte aber in der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr Vorsteuern in Höhe von S 237.913,-- geltend. Mit einem nach eigenen Angaben des steuerlichen Vertreters der GbR (Eingabe an das Finanzamt vom 28. April 1988) am 31. März 1988 zugestellten Bescheid, mit dem für... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.01.1991

RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §308 Abs1;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 197;
Rechtssatz: Selbst wenn man die Unkenntnis über die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, eine Erklärung gem § 21 Abs 8 UStG 1972 abgeben zu müssen, als Hindernis iSd § 308 Abs 1 BAO werten wollte, so beseitigt die Zustellung eines Bescheides,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/22 89/15/0157

Die Beschwerdeführerin (eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) führt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Alpbetrieb) sowie mehrere Betriebe gewerblicher Art. Für die Streitjahre (1985 und 1986) brachte sie - wie schon in den Jahren zuvor - Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen ein. In ihren Erklärungen wies sie steuerpflichtige Umsätze von S 475.025,60 (1985) und S 2,606.929,34 (1986) sowie abziehbare Vorsteuern von S 135.810,19 (1985) und S 179.282,14 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/15/0157

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs4;UStG 1972 §21 Abs8;UStG 1972 §22 Abs6;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 292;
Rechtssatz: Der Umstand, daß in den Vorjahren die Veranlagung - wegen des Fehlens einer Erklärung im Sinne des § 22 Abs 6 UStG 1972 in gesetzwidriger Weise - entsprechend den abgegebene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/15/0157

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs8;UStG 1972 §22 Abs6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 292;
Rechtssatz: § 22 Abs 6 UStG 1972 verlangt - ebenso wie § 21 Abs 8 UStG 1972 - eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhaltes. Die von einem Unternehmer abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Umsatzsteuererklärungen können die erforderliche ausdrückliche schriftliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/15/0157

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 292;
Rechtssatz: Der Erlaß des BMF vom 28.6.1974, Zl 259.687-10a/74 betreffend die Erklärung gemäß § 21 Abs 8 UStG 1972 (AÖFV 193/1974) stellt mangels der von der Rechtsordnung geforderten Publikation keine allgemein verbindliche Rechtsquelle dar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0055

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Eine fehlende Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG ist kein Formgebrechen einer USt-Voranmeldung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150055.X03 Im RIS seit 03.10.1988 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1988

RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0055

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH verlangt § 21 Abs 8 UStG 1972 eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhalts. Die von einem Unternehmer abgegebenen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Erklärungen können die erforderliche ausdrückliche schriftliche Erklärung iSd §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1988

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