Über das Vermögen der beschwerdeführenden (seinerzeitigen) Baugesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde am 5. November 1992 der Konkurs eröffnet. Auf Grund mehrerer Rückstandsausweise meldete das Finanzamt Forderungen von rund 10 Mio. S im Konkursverfahren an. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 27. Mai 1994 wurde der am 10. Mai 1994 geschlossene Zwangsausgleich bestätigt (Konkursquote 34 %). Auf das Finanzamt entfiel laut Schreiben des Masseverwalters vom 26. Ju... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §51; UStG 1972 §16 Abs1; UStG 1994 §16 Abs1; UStG 1972 § 16 gültig von 01.01.1973 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen (Ersatz-)Bescheid hat die belangte Behörde neuerlich über die Berufung der beschwerdeführenden AG (Beschwerdeführerin) gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 12. März 1997 entschieden, nachdem der von der damaligen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich erlassene Berufungsbescheid vom 16. Mai 2001 mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. April 2004, 2001/14/0156 (Vorerkenntnis), wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über die Veranlagung der Beschwerdeführerin zur Umsatzsteuer für das Jahr 1996 entschieden. Die beschwerdeführende Gesellschaft (kurz: Beschwerdeführerin) sei mit Vertrag vom 13. November 1991 gegründet worden. An deren Stammkapital von S 500.000,-- seien zu je S 125.000,-- Ing. Helmut H. und dessen Ehefrau Brigitta H. und zu S 250.000,-- deren Sohn beteiligt. Gegenstand des Unternehmens sei das Baugew... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs2;
Rechtssatz: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 und 2 UStG 1994 geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, de... mehr lesen...
Über das Vermögen der C-GmbH wurde am 24. Juli 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit Schriftsatz vom 21. April 2004 beantragte der Beschwerdeführer die Überweisung der aus der Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 2002 resultierenden Gutschrift in Höhe von 668.629,04 EUR. Das Finanzamt wies den Rückzahlungsantrag mit Bescheid vom 24. Jänner 2005 mit der Begründung: ab, dass auf dem Abgabenkonto kein rückzahlbares Gu... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §216;KO §20 Abs1;UStG 1994 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts wird der die Forderung des Gemeinschuldners unmittelbar auslösende Sachverhalt mit dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte verwirklicht. ... mehr lesen...
Über das Vermögen der beschwerdeführenden GmbH wurde am 28. Jänner 2002 das Konkursverfahren eröffnet. Im Ergebnis einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde festgestellt, dass für den Zeitraum Oktober 2002 eine Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von 219.700 EUR wegen teilweiser Uneinbringlichkeit von Lieferforderungen vorzunehmen sei. Der entsprechende Festsetzungsbescheid erging am 10. Dezember 2002. Mit Gerichtsbeschluss vom 19. Dezember 2002 wurde der am 2. Dezember 2002 im Insolvenzve... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §46 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0154 E 30. März 2011 2005/15/0121 E 19. März 2008
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG 1972 und 1994 die Ansicht ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0154 E 30. März 2011 2005/15/0121 E 19. März 2008
Rechtssatz: Als den die Abgabenforderung unmittelbar auslösenden Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 hat der Verwaltungsgerichtshof schon im Erkenntnis vom 19. November 1998, ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §51;UStG 1994 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0154 E 30. März 2011 2005/15/0121 E 19. März 2008
Rechtssatz: In der Literatur wird die Rechtsansicht, auslösender Sachverhalt im Fall der Umsatzsteuerberichtigung sei der zu Grunde liegende Leistungsaustausch, überwiegend nicht geteilt (vgl. mit ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Rechtsnachfolgerin der W-GmbH. An der W-GmbH waren zu 99% Dr. Erich S und zu 1 % die Waren-GmbH beteiligt. Dr. Erich S war auch zu 65% an der Waren-GmbH beteiligt. Dr. Erich S war Geschäftsführer der W-GmbH und der Waren-GmbH. Mit Vertrag vom 18. April 1996 trat die Waren-GmbH ihren Anteil an der W-GmbH zum 30. April 1995 an Dr. Erich S um 1 S ab. Zugleich trat Dr. Erich S seinen Anteil an der Waren-GmbH ab. Als Grundlage für diese Anteilsabtretungen wur... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:FJ 5/2006, S 175-178;
Rechtssatz: Eine Minderung der Bemessungsgrundlage iSd § 16 Abs 1 UStG liegt bei einem Forderungsverzicht unabhängig davon vor, ob dieser auf unternehmerische oder auf private
Gründe: zurückzuführen ist (Hinweis Ruppe, UStG2, § 16 Tz 31, im Gegensatz zu Kolacny/Mayr, UStG2, § 16 Anm. 4 "Verzicht").... mehr lesen...
Die Mitteilung des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Mai 2000, dass gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer der A-GmbH Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Jänner 1996 bis Jänner 2000 (510.907 S), Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag für Jänner 1998 bis Dezember 1999 (149.455 S und 51.790 S) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und dadurch eine Finanzordnungs... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1976 gegründete Aktiengesellschaft, die sich vor allem mit der fabriksmäßigen Erzeugung von Leitern und Gerüsten beschäftigt. Vorstand der Gesellschaft ist Ewald T., Einzelprokura wurde dessen Ehefrau Gertraud T. erteilt. Dem Aufsichtsrat gehören u. a. Ing. Herbert F., Dr. Helfried R. und Renate G. an. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen der Jahre 1982 bis 1992 wurden folgende, für das verwaltungsgerichtliche Verfahre... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0165
Rechtssatz: Nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UStG 1972 kann der Unternehmer, der einen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt - wie seinen Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre 1992 bis 1994 zu entnehmen ist - u.a. ein Handelsunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Ansicht, dass der Beschwerdeführer die gegenüber der S GmbH bestehende Forderung zu Unrecht bereits im Jahr 1994 als uneinbringlich abgeschrieben habe, weil die Zahlungsunfähigkeit der S GmbH erst im Jahr 1995 (Konkursedikt vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz erläutert nicht, wann das Entgelt uneinbringlich geworden ist. Ob und wann Uneinbringlichkeit anzunehmen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z2;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Es besteht keine verfahrensrechtliche Bindung dergestalt, dass eine im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung anerkannte Forderungsabschreibung unabhängig von deren Richtigkeit in gleicher Weise auf die Umsatzsteuerfestsetzung durchschlagen müsste. Eu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG ist Muttergesellschaft eines österreichischen Konzerns, der in der Schuhproduktion tätig ist. Produktion und Vertrieb erfolgten durch die Tochtergesellschaften S-GmbH und O-GmbH. Aufgrund eines Organschaftsverhältnisses sind die Umsätze der Tochtergesellschaften der Beschwerdeführerin zuzurechnen. Im Bereich des Schuhverkaufes der Tochtergesellschaften an die Schuheinzelhändler ist die G-AG als so genannter Zentralregulierer eingeschaltet. Eine Zent... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zentralregulierer leistet im Namen seiner Mitglieder Zahlungen für Lieferungen, die ein Lieferant an die Mitglieder erbringt. Nimmt der Zentralregulierer dabei von den in der Rechnung des Lieferanten ausgewiesenen Beträgen vereinbarte Zahlungsabzüge, insbesondere Skonti vor, kommt es beim Lieferanten zu einer Minderung der... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs1;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall war entscheidend, ob der Zentralregulierer eigenständige Leistungen an den Lieferanten, also an die Beschwerdeführerin erbracht hat, und ob ein Teil der Zahlungsabzüge, die der Zentralregulierer bei Zahlung der Rechnungen, die an seine Mitglieder vom Lieferanten gelegt worden sind, vorgenommen hat, das... mehr lesen...
Die im Dezember 1992 gegründete I GmbH war auf dem Gebiet der Infrarottechnologie tätig. Bis zum 31. Oktober 1994 war Axel F Alleingesellschafter (Stammeinlage S 500.000) und vertretungsbefugter Geschäftsführer. Dieser war auch Alleingesellschafter von Gesellschaften in Deutschland (S GmbH und S GmbH & Co KG) und in der Schweiz (S AG). Betriebsgegenstand dieser Gesellschaften war die Verwertung von Infrarottechnologie. Bei der S AG handelte es sich um eine Schweizerische Gesellsch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1994 §16 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der Uneinbringlichkeit darf einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, andererseits hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu korrigieren. Das Gesetz erläutert nicht, wann das Entgelt uneinbringlich geworden ist. Ob und wann Uneinbringlichkeit anzunehmen ist, ist nach den Umstän... mehr lesen...
Über das Vermögen der Beschwerdeführerin wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18. Oktober 1994 der Konkurs eröffnet. Mit einer mit 11. Oktober 1995 datierten Umsatzsteuererklärung für 1994 erklärte sie u.a. eine Berichtigung der Vorsteuern gemäß § 16 UStG 1972 in Höhe von 5,019.656,04 S. Das Handelsgericht Wien hob mit Beschluss vom 15. Mai 1996 den Konkurs nach rechtskräftiger Bestätigung des angenommenen Zwangsausgleiches auf. Mit den mit 22. Juli 1996 datiert... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §102;KO §103;KO §104;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: § 16 UStG 1972 bezweckt und bewirkt "nur die Korrespondenz" zwischen vom liefernden Unternehmer zu entrichtender Umsatzsteuer und vom belieferten Unternehmer abgezogener Vorsteuer. Für den einbringlichen Teil (im Rahmen der Quote) ändert sich an der vor Konkurseröffnung gegebenen La... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §102;KO §103;KO §104;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Da es sich bei den von den Lieferanten angemeldeten Forderungen im Umfang der auf diese Forderungen entfallenden Umsatzsteuerbeträge um von Lieferanten nicht für den Bund, sondern im eigenen Namen gegenüber dem Gemeinschuldner angemeldete Forderungen handelt, sind im Konkursverfahren... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Gemischtwarenhandlung sowie eine Drogerie und führt Vermittlungsumsätze durch. Im Zuge einer die Jahre 1994 bis 1996 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung stellte die Prüferin ua zahlreiche, zum Teil schwer wiegende Buchführungsmängel (zB fehlende Inventuren zum 31. Dezember 1993 und 31. Dezember 1994) sowie Kassafehlbeträge fest und zog die Begleichung so genannter Altverbindlichkeiten im Jahre 1996 von insgesamt rund S 1,3 Mio in Zwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;UStG 1994 §16 Abs1;
Rechtssatz: Für den Wegfall einer Verbindlichkeit kommt es nicht allein auf die Zahlung bzw deren Unterbleiben an, sondern ob mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger nicht mehr zu rechnen ist - nur solches würde zur gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit führen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Den Gewinn ermittelt sie gemäß § 4 Abs. 1 EStG. In den Bilanzen der Streitjahre 1985 bis 1990 scheinen unter den Passiva "Anzahlungen von Kunden" in folgender Höhe auf: zum 31. Dezember 1985: 345.576,-- S zum 31. Dezember 1986: 1,544.982,-- S zum 31. Dezember 1987: 5,428.786,-- S zum 31. Dezember 1988: 5,695.826,50 S zum 31. Dezember 1989: 9,119.141,-- S zum 31. Dezember 1990: 10,928.770,-- S Im Zuge ei... mehr lesen...