Der Beschwerdeführer betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Zur Herbeiführung der Gewichtsabnahme, die als Reduktion des Körperumfangs in Zentimetern ausgedrückt wird, werden patentierte Gymnastikgeräte verwendet, an denen von den Kundinnen Turnübungen unter Anleitung des Personals des Institutes absolviert werden. In den Vertragsformularen ist die Eintragung von "Beginn und Ende des Kurses" sowie der Anzahl der "Besuche/Behandlungen" vorgesehen. Die Behandlung kann mit... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §16 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Steuerpflichtige seine Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern während eines längeren, von vornherein festgelegten Zeitraumes zu erbringen, so ist davon auszugehen, daß die Leistungen anteilsmäßig in allen Voranmeldungszeiträumen erbracht werden, die innerhalb des vereinbarten Zeitraumes li... mehr lesen...
Anläßlich einer im Jahre 1989 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, die auch die Umsatzsteuer der Streitjahre betraf, wurde u.a. festgestellt, daß der Beschwerdeführer seit 1985 keine Bücher mehr geführt habe. Der Prüfer vertrat die Ansicht, vom Beschwerdeführer beantragte Vorsteuerabzüge aus selbsterrechneten Zinsenbelastungen seien mangels Vorliegens von Rechnungen ebensowenig anzuerkennen wie Vorsteuern aus gerichtlichen Exekutionstiteln. Ein vom Gericht... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/08 90/15/0071 4 Stammrechtssatz Eine Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 iVm § 16 Abs 1 UStG 1972 muß folgenden Inhaltserfordernissen genügen: Die Urkunde muß geeignet sein, als Grundlage sowohl der beim Aussteller vorzunehmenden Berichtigung des Steuerbetrages als auch der vom Empfänger... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren je zur Hälfte Eigentümer eines auf dem Grundstück Nr. 417 der Liegenschaft EZ 230 KG H. errichteten Superädifikates (Bürohaus), das sie mit Kaufvertrag vom 30. November 1984 der H-GmbH veräußerten. Am 8. November 1984 übermittelten sie der Käuferin eine Rechnung über an dem Bauwerk vorgenommene Adaptierungsarbeiten im Betrag von S 3,075.000,-- zuzüglich Umsatzsteuer von S 615.000,--. Anläßlich einer bei den Beschwerdeführern im Jahr 1987 durchgeführten, unte... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Der Zusammenhang zwischen Rechnungsberichtigung und der Rechnung, die berichtigt werden soll, kann aus der Übereinstimmung des Inhaltes der früheren Rechnung mit jenem einer als "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde, soweit es die darin ausgewiesenen Leistungen und... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Die "entsprechende Berichtigung" einer Rechnung iSd § 11 Abs 12 UStG 1972 bedarf wie eine "Rechnung" iSd im UStG 1972 gebrauchten Begriffes der Schriftform. Davon abgesehen können dem Gesetz keine bestimmten Formerfordernisse für die Berichtigung des USt-Ausweises in einer... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Eine Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 iVm § 16 Abs 1 UStG 1972 muß folgenden Inhaltserfordernissen genügen: Die Urkunde muß geeignet sein, als Grundlage sowohl der beim Aussteller vorzunehmenden Berichtigung des Steuerbetrages als auch der vom Empfänger vorzunehmende... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Der Inhalt einer Rechnungsberichtigung kann sich aus dem in der mit "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde fehlenden USt-Ausweis ergeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X06 I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Urkunde eine solche ist, die eine Rechnung gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972 "gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt", ist... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig: Die Beschwerdeführerin liefert ihre Produkte im Inland an diverse Händler, die ihrerseits die Waren teils an andere Händler und teils direkt an Letztverbraucher verkaufen. Den Waren der Beschwerdeführerin liegen Gutscheine in Form von an den Packungen angebrachten "Treuemarken" bei, die dann vom Letztverbraucher auf einer Karte aufzukleben sind (vgl. Blatt 68 der Verwaltungsakten). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Bezahlung einer Treueprämie durch einen Unternehmer an den Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung wirkt für den Unternehmer nur dann entgeltsmindernd, wenn die Prämie jener Person gewährt wird, mit der der Unternehmer in unmittelbarem Leistungsaustausch stand (Hinweis E 30.5.1988, 86/15/0119). European Case... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Entgelt (in bezug worauf gemäß § 16 Abs 1 UStG 1972 der Eintritt einer Änderung untersucht werden muß) ist jener Wert, welcher nach der diesbezüglich klaren Aussage des Gesetzes in einer Zweckbindung zur Erlangung der Lieferung (oder sonstigen Leistung) durch den Empfänger derselben vom Unternehmer steht (arg: "um ... zu er... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1
Rechtssatz: Die Rücknahme von Leergut stellt nur dann eine Entgeltminderung iSd § 16 UStG 1972 dar, wenn ihr die Veräußerung durch den das Leergut zurücknehmenden Unternehmer vorausgegangen ist. Werden dagegen von einem Unternehmer von Kunden Warenumschließungen, die nicht bei ihm erworben worden sind, gegen Minderung eines Entgeltes oder gegen eine beso... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16UStG 1972 §16 Abs1UStG 1972 §4
Rechtssatz: § 16 UStG 1972 beruht auf dem Grundsatz, daß der Unternehmer - ohne Rücksicht darauf, ob er seine Umsätze nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuert - letzten Endes nur jenes Entgelt zu versteuern hat, das ihm wirtschaftlich tatsächlich zugeflossen ist, also endgültig gezahlt wurde. Voraussetzung für d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Auf Grund des § 16 UStG 1972 besteht eine systembedingte Wechselwirkung zwischen Steuer und Vorsteuer, die es erforderlich macht, daß seitens des Leistenden und des Leistungsempfängers korrespondierende Berichtigungen vorgenommen werden. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges iSd § 16 Abs 1 UStG 1972 hängt jedoch nicht (prozess... mehr lesen...