RS Vwgh 1988/5/30 86/15/0119

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Veröffentlicht am 30.05.1988
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Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs1

Rechtssatz

Die Rücknahme von Leergut stellt nur dann eine Entgeltminderung iSd § 16 UStG 1972 dar, wenn ihr die Veräußerung durch den das Leergut zurücknehmenden Unternehmer vorausgegangen ist. Werden dagegen von einem Unternehmer von Kunden Warenumschließungen, die nicht bei ihm erworben worden sind, gegen Minderung eines Entgeltes oder gegen eine besondere Vergütung entgegengenommen, so liegt hinsichtlich dieser Warenumschließungen ein neues Umsatzgeschäft vor und nicht die Verminderung des Entgeltes aus einem vorangegangenen Umsatz. Die Verminderung eines bereits versteuerten Erlöses durch nachträgliche Rücknahme des entsprechenden Leergutes durch den Unternehmer kann jedenfalls nicht über das Ausmaß an Leergut hinausgehen, das von ihm vorher versteuert worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150119.X02

Im RIS seit

28.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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