Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erwirtschafteten in den letzten Jahren kein steuerpflichtiges Einkommen und erwarten auch für die nächsten Jahre keine Gewinne. römisch eins. 1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erwirtschafteten in den letzten Jahren kein steuerpflichtiges Einkommen und erwarten auch für die nächsten Jahre keine Gewinne. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die beschwerdeführenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erwirtschafteten in den letzten Jahren zum Teil Verluste (die zu B2195/97, B2254/97 und B2255/97 beschwerdeführenden Gesellschaften), zum Teil Gewinne in der Höhe von rund römisch eins. 1. a) Die beschwerdeführenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erwirtschafteten in den letzten Jahren zum Teil Verluste (die zu B2195/97, B2254/97 und B2255/97 beschwerdeführenden Gesellschaften), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft betreibt ein Versicherungsunternehmen und ist gemäß §1 Abs2 KStG 1988 unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Zwischen ihr als Organträger und der Ersten Allgemeinen Versicherungs AG besteht ein Gewinnabführungs- und Verlustausschließungsvertrag. römisch eins. 1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft betreibt ein Versicherungsunternehmen und ist gemäß §1 Abs2 KStG 1988 unbeschränkt körperschaftsteuerpflich... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall KStG 1988 §24 Abs4 KStG 1988 §26a Abs7 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind neun Beschwerden gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland anhängig, mit welchen den beschwerdeführenden Gesellschaften unter Anwendung des §24 Abs4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 - KStG 1988, BGBl. 401/1988 (im folgenden: KStG) idF des ArtI des Bundesgesetzes BGBl. I 70/1997 (im folgenden: KStG idF 1997) Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1997 und die Folgejahre vorge... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz KStG 1988 §24 Abs4 KStG 1988 §26a Abs7 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bi... mehr lesen...