Entscheidungen zu § 350 Abs. 2 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

154 Dokumente

Entscheidungen 151-154 von 154

TE Bvwg Beschluss 2018/10/5 W187 2206750-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unte... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/4 W138 2205882-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.09.2018, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen bzw. rechtswidriger Entscheidungen der Auftraggeberin im Zuge der Fragenbeantwortung. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlun... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/10/3 W139 2206369-1

Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 25.09.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Antragsgegners vom 20.09.2018, das Angebot der Antragstellerin gemäß § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006 auszuscheiden, gleichzeitig auf Nichtigerklärung einer bereits ergangenen oder binnen 15 Tagen ab Zustellung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.10.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/17 W187 2205106-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die XXXX, vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.09.2018

Entscheidungen 151-154 von 154

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