Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 20. Februar 2026, OZ 1 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , und 2. BBBB , vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nicht... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX und 2. XXXX vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10. Februar 2026 und den Ersatz der Pauschalgebühr und sowie die Erlassung einer einstwe... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Österreichische Gesundheitskasse führt unter der Bezeichnung „ÖGK – Telemedizin“ ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß dem BVergG 2018 zur Beschaffung von Dienstleistungen durch. Die CPV-Codes lauten 79996000, 72262000, 72267000, 72310000, 79994000, 72200000, 79633000, 79421000, 48180000, 32232000, 48515000, 72212515, 85000000 Unternehmensorganisation (Haupteinstufung). Es erfolgte ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren sind die Lieferung, Montage, Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes und Wartung von Fitnessgeräten, vergabegegenständlich, bzw der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwecks dieser Beschaffung. Die Bundesbeschaffung GmbH als zentrale Beschaffungsstelle wird gegenständlich funktional auch als vergebende Stelle tätig. 2. Die Ast bekämpft nunmehr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Republik Österreich (vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH als vergebende Stelle; in Folge: Auftraggeberin) hat einen in neun Lose unterteilten Dienstleistungsauftrag im Oberschwellenbereich „Akten- und Datenvernichtung (GZ 2705.05001)“, der im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nach dem Bestbieterprinzip vergeben werden soll, ausgeschrieben. Die Bekanntmachung in Österreich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Feststellungsantrag vom 30. Dezember 2025, OZ 1 1. Mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 2. Jänner 2026 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch EEEE , in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht wolle feststellen, dass der Zuschlag an die BBBB wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2018, die hierzu ergangenen Verordnungen, unmittelbar anwendbares Unionsre... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX und die XXXX , vertreten durch die vergebende Stelle XXXX führen unter der Bezeichnung „ XXXX “ ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen in zwei Losen über die Vergabe aller WAN-Anbindungen in der XXXX durch. Es handelt sich um einen Lieferauftrag. Die unionsweite Bekanntmachung erfolgte im Supplement zum Amtsblatt der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 4. Dezember 2025 1. Mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 5. Dezember 2025 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch die DDDD , in der Folge Antragstellerin, die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der angefochtenen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren focht die ASt eine Ausscheidensentscheidung zu ihren Lasten mit Nachprüfungsantrag an und begehrte zur Absicherung des Nachprüfungsantrags eine einstweilige Verfügung. Weiters wurde der gegenständliche Pauschalgebührenersatzantrag gestellt, der am Rubrum der verfahrenseinleitenden Eingabe als „Antrag auf Rückerstattung bzw Auferlegung des Gebührensa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte einen Nachprüfungsantrag mit insb nachstehendem Inhalt ein: […] Die Antragstellern stellt bezüglich der Ausschreibung „Rahmenvereinbarung: Kinderimpfstoffe - Pneumokokken", internes Geschäftszeichen der BBG: GZ 3701.05074, binnen offener Frist nachstehenden I. ANTRAG auf Nachprüfung römisch eins. ANTRAG auf Nachprüfung 1 Maßgeblicher Sachverhalt 1.1 Der gegenständliche ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 25.08.2025, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, brachte die Antragstellerin einen gegen die Ausscheidensentscheidung vom 12.08.2025 zum einen und gegen die Zuschlagsentscheidung vom 12.08.2025 zum anderen gerichteten Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren „Fassade 2019, 5600 St. Johann im Pongau, Hans-Kappacherstraße 14-15 – Fenstertausch Kunststoff samt Sonnenschutz“ der Auftraggeb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.08.2025, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch die SCHÖPPL LEHNER Anwaltskanzlei OG, Fadingerstraße 24, 4020 Linz (in der Folge: Antragstellerin), den gegenständlichen Nachprüfungsantrag betreffend die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 12.08.2025, verbunden mit den Anträgen auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr, auf Akteneinsicht... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28. August 2025 beantragte die XXXX , vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Verfärbens zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll vom 18. August 2025 hinsichtlich Los 8 (von den Auftraggebern mit ... mehr lesen...