Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Einlangend am 15.11.2018 stellte XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993 für die Sterbebegleitung ihres Vaters, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung in Krakau (Polen) lebte. 2. Mit Schreiben vom 16.11.2018 teilte das Sozialministerium - Landesstelle XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) der BF mit, dass in ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Einlangend am 10.06.2020 stellte Frau XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit von 15.06.2020 bis 14.09.2020 für die Sterbebegleitung ihres Lebensgefährten, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung in XXXX (Deutschland) lebte. 2. Am 08.07.2020 erließ das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Steiermark (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, hat mit Bescheid vom 07.04.2020, GZ: XXXX , den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld vom 20.02.2020 gemäß § 21c Abs. 3 BPGG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass im Falle einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit oder einer Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit bei Vorliegen der Vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Einlangend am 25.10.2018 stellte Fr. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit von 09.10.2018 bis 15.11.2018 für die Sterbebegleitung ihrer Mutter, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung in Padua (Italien) lebte. 2. Am 14.11.2018 erließ das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Steiermark (in weiterer Folge: belangte Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Herr Martin XXXX (Beschwerdeführer, kurz Bf) beantragte mit 03.11.2017 Pflegekarenzgeld für die Betreuung seiner pflegebedürftige Schwester XXXX , geboren am 05.09.1999. Mit dem AMS Wien-Jugendliche war eine Pflegekarenzvereinbarung vom 03.11.2017 abgeschlossen worden. 2. Dagegen wurde Beschwerde eingebracht. Der Bf bringt vor, dass seine Schwester beim Pflegegeld nicht richtig eingestuft sei und einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Sozialministerium Service, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 27.07.2017 den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld vom 29.04.2017 gemäß § 21c Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) iVm VO (EG) Nr. 883/2004, abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin angesichts ihrer Eigenschaft als "Grenzgängerin" dem Regime der VO (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Sozialministerium Service, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 16.01.2018 den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld vom 06.01.2018 gemäß § 21c Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG), abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass, da die Beschwerdeführerin bereits Pflegekarenzgeld vom 11.09.2017 bis 10.12.2017 für ihren Ehegatten (Pflegegeld de... mehr lesen...