Norm: PVG §9PVG §10PVG §10aPVG §12PVG §14PVG §41 Abs1 Schlagworte Recht auf Akteneinsicht; amtswegiges Vorgehen der PVAB; Prüfung von Amts wegen
Rechtssatz: Nach § 10a PVG steht jedem Mitglied eines zuständigen PVO das Recht auf Akteneinsicht zu, sofern die Kenntnis der jeweiligen Akteninhalte zur Erfüllung der Aufgaben nach § 9 PVG erforderlich ist. Im vorliegenden Fall hat der ZA bei der Dienstbehörde Akteneinsicht beantragt, obwohl die D... mehr lesen...
A 16-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des ADir. A, die Geschäftsführung des Zentralausschusses beim Bundesministerium für *** (ZA) in einem im Antrag näher bezeichneten Fall auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und den Beschluss des ZA zu TOP 17 sei... mehr lesen...
Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat durch ihre richterlichen Mitglieder Dr. SPENLING (Vorsitzender), Dr. VEITH und Dr. HACKL-MIHELJAK, Dr. PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers sowie Mag. HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer über die vom *** (in der Folge: Zentralausschuss) gemäß § 41 Abs 6 PVG vorgelegte Beschwerde des Dienststellenausschusses *** (in der Folge: Dienststellenausschuss) gegen den Dienststellenleiter *** (in der Folge: Dienststellenleiter) entschieden: ... mehr lesen...
Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat durch ihre richterlichen Mitglieder Dr. SPENLING (Vorsitzender), Dr. VEITH und Dr. HRADIL-MIHELJAK, Dr. PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers sowie Mag. HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer über die Beschwerde des A. gegen den Dienststellenausschuss *** (in der Folge: Dienststellenausschuss) entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Gemäß § 41 Abs 1 und 2 PVG wird festgestellt, dass die Geschäftsführung des Diensts... mehr lesen...
Norm: PVG §10a PVG § 10a heute PVG § 10a gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 PVG § 10a gültig von 19.08.2009 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009 PVG § 10a gültig von 01.07.1999 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat durch ihre richterlichen Mitglieder Dr. SPENLING (Vorsitzender), Dr. VEITH und Dr. HACKL-MIHELJAK, Dr. PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers sowie Mag. HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer über die vom Zentralausschuss *** (in der Folge: Zentralausschuss) gemäß § 41 Abs 6 PVG vorgelegte Beschwerde des Dienststellenausschusses *** (in der Folge: Dienststellenausschuss) gegen den Dienststellenleiter des *** (in der Folge: Dienststell... mehr lesen...
Norm: PVG §10a AusG §15 Abs2 PVG § 10a heute PVG § 10a gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 PVG § 10a gültig von 19.08.2009 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009 PVG § 10a gültig von 01.07.1999 bis 18... mehr lesen...