Entscheidungen zu § 10a PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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RS Pvak 2019/1/9 A16-PVAB/18

Norm: PVG §9PVG §10PVG §10aPVG §12PVG §14PVG §41 Abs1 Schlagworte Recht auf Akteneinsicht; amtswegiges Vorgehen der PVAB; Prüfung von Amts wegen
Rechtssatz: Nach § 10a PVG steht jedem Mitglied eines zuständigen PVO das Recht auf Akteneinsicht zu, sofern die Kenntnis der jeweiligen Akteninhalte zur Erfüllung der Aufgaben nach § 9 PVG erforderlich ist. Im vorliegenden Fall hat der ZA bei der Dienstbehörde Akteneinsicht beantragt, obwohl die D... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 09.01.2019

TE Pvak 2019/1/9 A16-PVAB/18

A 16-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des ADir. A, die Geschäftsführung des Zentralausschusses beim Bundesministerium für *** (ZA) in einem im Antrag näher bezeichneten Fall auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und den Beschluss des ZA zu TOP 17 sei... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 09.01.2019

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