IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A und der B, beide ***, ***, vom 16. Jänner 2019 gegen einen Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 27. November 2018, Zahl: ***, mit welchem eine Berufung vom 4. Jänner 2018 gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 18. Dezember 2017, betreffend die Vorschreibung einer jährlichen Kanalbenü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 22.10.2019 Norm: KanalG NÖ 1977 §5 BAO §92 Abs2 BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Es gelten nicht nur die Flächen jener Räume als angeschlossen, die eine unmittelbare Verbindung zum Kanalnet... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.10.2019 Norm: KanalG NÖ 1977 §5 BAO §92 Abs2 BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Ebenso wie bei der bebauten Fläche ist daher auch bei der Berechnung der Geschoßfläche die von (Außen)Wänden... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.10.2019 Norm: KanalG NÖ 1977 §5 BAO §92 Abs2 BAO § 92 heute BAO § 92 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Der Begriff der Geschossfläche wird im [NÖ] Kanalgesetz definiert und kann nicht mit ähnlichen, in anderen G... mehr lesen...