RS Lvwg 2019/10/22 LVwG-AV-125/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.10.2019

Rechtssatz

Der Begriff der Geschossfläche wird im [NÖ] Kanalgesetz definiert und kann nicht mit ähnlichen, in anderen Gesetzen enthaltenen Begriffen wie zB Wohnfläche oder Nutzfläche gleichgesetzt werden.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Geschoßfläche; Verfahrensrecht, Bescheidadressat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.125.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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