Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.10.2019Rechtssatz
Der Begriff der Geschossfläche wird im [NÖ] Kanalgesetz definiert und kann nicht mit ähnlichen, in anderen Gesetzen enthaltenen Begriffen wie zB Wohnfläche oder Nutzfläche gleichgesetzt werden.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Geschoßfläche; Verfahrensrecht, Bescheidadressat;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.125.001.2019Zuletzt aktualisiert am
03.12.2019