Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
22.10.2019Rechtssatz
Ebenso wie bei der bebauten Fläche ist daher auch bei der Berechnung der Geschoßfläche die von (Außen)Wänden in Anspruch genommene Fläche eines Geschoßes in die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr mit einzubeziehen (VwGH 2005/17/0001).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Geschoßfläche; Verfahrensrecht, Bescheidadressat;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.125.001.2019Zuletzt aktualisiert am
03.12.2019