RS Lvwg 2019/10/22 LVwG-AV-125/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

22.10.2019

Rechtssatz

Ebenso wie bei der bebauten Fläche ist daher auch bei der Berechnung der Geschoßfläche die von (Außen)Wänden in Anspruch genommene Fläche eines Geschoßes in die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr mit einzubeziehen (VwGH 2005/17/0001).

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Geschoßfläche; Verfahrensrecht, Bescheidadressat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.125.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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