Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Für die Inanspruchnahme nach § 7 Abs 1 Wr LAO ist neben dem Eintritt eines objektiven Schadens (Ausfall der Abgabenforderung dem Vertretenen gegenüber) und dem Verschulden des Vertreters ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Behauptet der Geschäftsführer einer GmbH, er habe den finanziellen Ruin der von ihm vertretenen Gesellschaft nicht verschuldet, so ergibt sich daraus noch nicht, daß ihn kein Verschulden ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 impl;BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Den Geschäftsführer einer GmbH trifft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mangels Vermögens abgewiesen wurde, keine schuldhafte Pflicht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Wenn der Geschäftsführer einer GmbH in der Zeit nach seiner Bestellung bis zur Beendigung seiner Funktion trotz aller Bemühungen nicht Einsicht in die Geschäftsunterlagen und keinen Zutritt z... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, dass die Ges die anfallenden Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet hat, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 28. Jänner 1985 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 23. Oktober 1986 aufgehoben. Es blieben Abgaben von fast S 2 Mio unberichtigt. Für einen Teilbetrag hievon im Ausmaß von rund 1,32 Mio S (Umsatzsteuer für 1981, 1983 und Jänner bis August sowie November 1984, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag hiezu jeweils für 1983 sowie Jänner bis September 1984 sowie Säu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser GmbH wurde vom Gericht am 22. Jänner 1986 abgewiesen. Die Aufforderung des Finanzamtes an den Beschwerdeführer zur Bekanntgabe der Gründe: , aus denen dieser nicht für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft habe sorgen können, blieb unbeantwortet. Hierauf zog das Finanzamt den Beschwerdeführer mit Haftungsbescheid zur Haftung gemäß §§ ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;
Rechtssatz: Hat der Geschäftsführer der GmbH schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, daß die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der Abgabenschul... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/06/10 0535/80 4 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Zur Verletzung der abgabenrechtlicher Pflichten durch Abschluß eines Mantelzessionsvertrages mit einem Kreditinstitut zur Besicherung des von einer GmbH aufgenommenen Kredites, weil durch die Zession Abgabenschulden benachteiligt wurden (Hinweis E... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §81 Abs1BAO §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 4 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78). ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1BAO §77 Abs2BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Ges die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Den Haftende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer der GmbH hat die Pflicht, die Tätigkeit von Prokuristen, die mit steuerlichen Agenden betraut wurden, zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis E 13.9.1988, 87/14/0148... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1KO §1
Rechtssatz: Aus der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH ergibt sich nicht, daß dieser die Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden (im maßgeblichen Zeitraum) gefehlt hätten. Entscheidend für die Pflichtverletzung des Geschäftsführers ist nicht der Zeitpunkt der Konkurseröffn... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0079 E 25. Februar 1983 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH brachte in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck, es sei Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft di... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AusgleichsO §8 Abs3;AusgleichsO §8;AVG §9 impl;BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;KO §1 Abs1;KO §3;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Im Gegensatz zum Konkursverfahren wird im Ausgleichsverfahren dem Ausgleichsschuldner bzw dem g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das Finanzamt zur Verfügung steht (Hinweis E 18.9.1985, 84/13/0085). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist auch in einem Ausgleichsverfahren von seinen Verpflichtungen als Geschäftsführer, insbesondere von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten, nicht entbunden. Eur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;UStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0085 E 18. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Die Nichtabfuhr der Lohnsteuerbeträge durch den Bfr bedeutet eine schuldhafte Verletzung sein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368;
Rechtssatz: Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden (Hinweis E 29.6.1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2645/78 E 5. März 1979 RS 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Seite 51 und die dort angeführte Judikatur) hat derjenige, der eine ihm o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §11;AlkAbgG §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 260; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Daß die Abfuhr der Steuer ungeachtet von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §25;GmbHG §6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 260;
Rechtssatz: Durch eine Abtretung (Zession) aller Kundenforderungen (auch zukünftiger) im Rahmen einer Mantelzession an eine Bank zur Deckung eines Kredites der Bank an die GmbH, f... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 3. Dezember 1984 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma KG in H in Höhe von insgesamt S 184.959,76 als persönlich Haftungspflichtige in Anspruch genommen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde auf § 80 BAO sowie auf die mit dem Masseverwalter der Beschwerdeführerin bei einer Betriebsprüfung aufgenommene Niederschrift vom 28. Oktober 1981 Bezug genommen. In dieser Ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;
Rechtssatz: Unter den "zur Führung der Geschäfte einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestellten Personen" iSd § 81 Abs 1 BAO sind nur Personen zu verstehen, denen die Geschäftsführungsbefugnis zukommt, nicht aber Personen, die ohne eine solche Befugnis die Gesch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung der GmbH im Jahr 1981 neben anderen Personen geschäftsführender Gesellschafter derselben, wobei er insbesondere für Belange finanzieller Art zuständig war. Die GmbH war als Komplementär an der KG ebenfalls seit dem Jahr 1981 beteiligt, führte jedoch auch einen eigenen Geschäftsbetrieb. Der Beschwerdeführer war an der KG als Kommanditist beteiligt. Nach Ausweis der Verwaltungsakten entrichtete die GmbH seit September 1983 keine Abgaben mehr und re... mehr lesen...
Hinsichtlich der Stellung des Beschwerdeführers in der GmbH sowie in der KG und der Vorgänge in bzw. um diese beiden Firmen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Ausführungen im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 85/14/0161, verwiesen. Zu ergänzen ist, daß die GmbH einziger Komplementär der KG war und daß die KG nach Ausweis der Verwaltungsakten seit ihrer Gründung im Jahr 1981 bis zum 25. Mai 1984 Abgaben von 13.259 S - überwiegend Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag - durch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäftsführer der B-GmbH. Ein über das Vermögen der GmbH am 27. Juli 1982 eröffnetes Konkursverfahren wurde mit Gerichtsbeschluß vom 29. Dezember 1982 mangels Deckung der Kosten des Verfahrens aufgehoben. Hierauf zog das Finanzamt den Beschwerdeführer für Abgabenschulden der B-GmbH von insgesamt S 405.618,-- (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Monate April bis Juni ... mehr lesen...