RS Vwgh 1988/10/3 88/15/0067

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §81 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;

Rechtssatz

Unter den "zur Führung der Geschäfte einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestellten Personen" iSd § 81 Abs 1 BAO sind nur Personen zu verstehen, denen die Geschäftsführungsbefugnis zukommt, nicht aber Personen, die ohne eine solche Befugnis die Geschäfte der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bloß tatsächlich führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150067.X04

Im RIS seit

08.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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