Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 157;
Rechtssatz: Werden von der zur Führung der Geschäfte einer KG bestellten Person überhöhte Entnahmen aus der KG getätigt oder geduldet, sodaß der KG die zur Entrichtung von Abgaben erforderlichen Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, so ist in diesem Handeln oder D... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO;BAO §80;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 141;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Ausgleichseröffnung bewirkt nicht die Handlungsfähigkeit der Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;HGB §15; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 141;
Rechtssatz: Legt ein Abgabepflichtiger seine Funktion als Geschäftsführer einer GmbH zurück, so kann er hinsichtlich jener Abgaben, die nach dem Tag der wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis fällig geworden sind, nicht zur Haftung hera... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0111/79 E 24. Oktober 1979 VwSlg 5417 F/1979; RS 1 Stammrechtssatz Die in den §§ 54 ff LAO Wr bezeichneten Vertreter haben in Hinsicht auf die Verbindlichkeit nach § 7 Abs 1 LAO Wr ihre mit den Aufgaben der Buchhaltung betrauten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltende... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde in seiner Eigenschaft als alleiniger „Geschäftsführer“ einer Ges.m.b.H. & Co KG gemäß § 9 in Verbindung mit den §§ 80 ff BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KG in Höhe von S 114.325,-- herangezogen. Bei den Abgabenschuldigkeiten handelte es sich um Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag zuzüglich Säumniszuschlag, wobei der weitaus überwiegende Teil der Abgabenschuldigkeiten auf Juni 1979 entfiel. Der Beschwerdeführer wurde in seiner Eigenschaft als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die einem Geschäftsführer obliegende Überwachungspflicht kann nicht so verstanden werden, daß praktisch jeder einzelne an Mitarbeiter delegierte Arbeitsablauf auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen wäre. Wohl aber muß der Geschäftsführer dafür Sorge tragen, daß durch eine entsprechende innerbe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenomm... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 4. März 1983 wurde der Dr. G Gesellschaft mbH gemäß § 1 des Gebrauchsabgabegesetzes 1966, LGBl. für Wien Nr. 20/1966, in der geltenden Fassung und gemäß § 82 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 die Erlaubnis erteilt, den öffentlichen Gemeindegrund und den darüber befindlichen Luftraum vor dem Hause Wien, B-Gasse 130, ab dem Abgabenjahr 1982 durch eine Lichtreklame und einen Ladenvorbau benützen zu dürfen. Für die Erlaubnis zum Gebrauc... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 implizitBAO §9 Abs1LAO Wr 1962 §54 Abs1LAO Wr 1962 §7 Abs1
Rechtssatz: Die Heranziehung des Vertreters zur Haftung hat zur Voraussetzung, daß zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und der Uneinbringlichkeit der Forderung ein Rechtswidrigkeitszusammenh... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 implizitBAO §9 Abs1 implizitLAO Wr 1962 §54 Abs1LAO Wr 1962 §7 Abs1
Rechtssatz: § 7 Abs 1 LAO Wr normiert - ebenso wie § 9 Abs 1 BAO - eine Ausfallshaftung dergestalt, daß der danach persönlich Haftungspflichtige jedenfalls solange nicht in Anspruch genommen werden darf, ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 implizitBAO §9 Abs1 implizitLAO Wr 1962 §54 Abs1LAO Wr 1962 §7 Abs1
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung allein reicht nicht aus, die Annahme der Uneinbringlichkeit einer Abgabenforderung zu begründen. Uneinbringlichkeit einer Abgabenforderung ist zwar bereits dann anzunehmen... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig gänzlich zu erfüllen. Aus ihr folgt daher nicht die tatsächliche Unmöglichkeit, Löhne schlechthin zu bezahlen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird der durch das Verschulden des Vertreters einer juristischen Person verursachte Abgabenrückstand uneinbringlich, so kann der vom Gesetz geforderte Rechtswidrigkeitszusammenhang (Verletzung von Vertreterpflichten führt zur Uneinbringlichkeit) nicht geleugnet werden. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Mag auch zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen der Verletzung von Vertreterpflichten durch den Geschäftsführer einer GmbH und dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung diese teilweise oder zur Gänze einbringlich gewesen sein, so kann aus der nicht rechtzeitigen Wahrnehmung dieser Möglichkeit durch die Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/9 S 470;
Rechtssatz: Die
Begründung: der Haftung nach § 9 BAO setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich geworden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Damit ist neben dem Eintritt eines objektiven Schadens und dem Versc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Inanspruchnahme der Haftung des Vertreters einer juristischen Person kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenbehörde Exekutionsmaßnahmen zur Hereinbringung der offenen Abgabenforderungen setzt oder gesetzt hat, sondern nur darauf, daß die Abgabenforderungen beim Abgabenpflichtigen uneinbringlich geworden sind und ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Werden Kasseneingänge der von Gesellschaftern einer GmbH kontrollierten Betriebsstätten nicht an die Gesellschaft abgeführt und so der Verfügungsmacht des alleinigen Geschäftsführers und Mitgesellschafters entzogen und verzichtet dieser zugunsten seiner Mitgesellschafter auf die genannten E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahre 1978 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der J. GesmbH. Mit Bescheid vom 13. April 1984 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer für Abgabenschulden dieser Gesellschaft in Höhe von S 387.751,-- gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 BAO zur Haftung heran. Es handelt sich bei den Abgabenschulden um solche für Umsatzsteuer (S 107.690,--), Körperschaftsteuer (S 92.310,--) und Gewerbesteuer (S 60.845,--) der Jahre 1979 bis 1981, für Kapitalertrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Führung laufender Kassenaufzeichnungen (Kassabücher) zählt zu den von jedem Wirtschaftstreibenden und erst recht von einem Geschäftsführer einer GmbH zu fordernden Grundkenntnissen abgabenrechtlicher Buchführungspflichten und Aufzeichnungespflichten. Unkenntnis bedeutet Fahrlässigkeit und schuldhafte P... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde kann einen Haftungspflichtigen zum Nachweis für die Behauptung, er hätte die Beträge, für die er haften soll, wegen Fehlens der Mittel der von ihm vertretenen juristischen Person nicht entrichten können, auffordern, entsprechende Liquiditätsaufstellungen beizubringen. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Haftung nach § 9 Abs 1 BAO und § 80 Abs 1 BAO besteht auch für Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140077.X04 Im RIS seit 16.12.1986 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Buchführungspflichten und Aufzeichnungspflichten kann sich jedenfalls aus dem Blickwinkel des § 9 Abs 1 BAO und § 80 Abs 1 BAO der Zeitpunkt, zu dem die sich als Folge dieser Verstöße ergebenden Abgabennachforderungen zu entrichten waren, nicht erst auf Grund der Bescheide ergeben, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/03/05 2645/78 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Seite 51 und die dort angeführte Judikatur) hat derjenige, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt, die
Gründe: darzutun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Siehe:
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu nicht ausreichten, es sei denn, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nicht die Schuldlosigkeit des Bf an den schlechten wirtschaftslichen Verhältnissen der GmbH war zu beweisen, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschulden mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984130198.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;
Rechtssatz: Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltenden Lohnsteuer aus, so ergibt sich schon aus der Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG die Verpflichtung, einen entsprechend niedrigeren Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 16. Mai 1978 bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der S-GesmbH am 2. Februar 1982 der alleinige Geschäftsführer dieser Gesellschaft und daher für die ordnungsgemäße Erfüllung der die juristische Person treffenden Pflichten verantwortlich. Am 25. Jänner 1982 erstattete der Beschwerdeführer für die S-GesmbH eine Selbstanzeige, mit der zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern in der Zeit seit 1977 in der Höhe von insgesamt S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...