Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, so muss der Vertreter die ihm zur Verfügung stehenden Mittel anteilig für die Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten verwenden. Der Abgabengläubiger darf gegenüber anderen Gläubigern nicht ben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraus (Hinweis E 20.6.2000, 98/15/0084). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001130127.X04 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der haftungspflichtige Vertreter kann sich grundsätzlich anderer Personen bei der Erfüllung seiner Pflichten bedienen. Es treffen ihn allerdings hinsichtlich dieser Personen Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu einer Haftung nach § 7 Abs... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, dass der von der Abgabenbehörde geforderte Liquiditätsnachweis zwar ein geeignetes (Hinweis E 12.4.1994, 93/08/0259), sicher aber nicht das ausschließliche Beweismittel zur Klärung der Frage ist, ob der ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen dar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0236 E 29. Mai 1996 RS 1
(hier nur erster bis dritter Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung für die Haftung gem § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Ver... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter hat darzutun, dass er den Abgabengläubiger bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 28.10.1998, 97/14/0160). Diese im Rahmen der Beweiswürdigung eingreifende Regel... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 13. Februar 1997 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der A. - Bau GesmbH gemäß § 25a Abs. 7 BUAG, die ordnungsgemäß vorgeschriebenen, rückständigen und vollstreckbaren Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 297.885,-- (zuzüglich Zinsen) für den Zeitraum Mai 1996 bis Dezember 1996 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsausweis erhob der Besc... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 5. Februar 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Ing. F. N. GmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 2,118.084,-- für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsauswe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;GmbHG §18; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 2(Hier: Haftung nach § 25a Abs 7 BUAG) Stammrechtssatz Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Ermittlung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;
Rechtssatz: Eine die Zuständigkeit des Geschäftsführers zur Erfüllung der Pflichten der Gesellschaft zur Zahlung der Zuschläge abbedingende Geschäftsverteilung wirkt sich in der Weise auf die zuschlagsrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers aus, dass der nach der Ressortvertei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschrift entstehungsgeschichtlich zu Grunde liegenden Vorschriften... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0176 E 18. November 1991 RS 5(hier Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Zuschläge nach § 25a Abs 7 BUAG) Stammrechtssatz Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit deren Gründung einziger Geschäftsführer einer GmbH und an ihr zu 95 % beteiligt. Mit am 5. Oktober 1992 beim Finanzamt eingelangtem Schreiben beantragte die GmbH Eilnachrichtverzichtserklärungen zur Vorlage beim Bundesminister für Inneres, beim Bundesminister für Landesverteidigung und bei der Österreichischen Postzeugverwaltung auszustellen. Nachdem das Finanzamt festgestellt hatte, die aushaftenden Abgabenschulden von rund 154.000 S seien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 29. Jänner 1993 Geschäftsführer der F-GmbH, die ihrerseits als Komplementärin die Geschäfte der K-GmbH & Co KG (in der Folge: KG) führt. Über das Vermögen der KG wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 30. November 1999 der Konkurs eröffnet. Er wurde am 30. März 2000 nach Abschluss eines Zwangsausgleiches mit einer Quote von 20 % aufgehoben. Mit Bescheid vom 18. Februar 2000 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 in Verbin... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Ob bzw inwieweit vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtunwirksam bzw anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme als Haftender ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Eine ermessenswidrige Inanspr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Mantelzessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, führt zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als eines Haftenden für Abgabenschulden (Hinweis E 20. April 1999, 94... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/16/0333 E 17. Oktober 2001
Rechtssatz: Im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt wird, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benacht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der E. L. GesmbH (im Folgenden: Gesellschaft), über deren Vermögen am 15. September 1988 das Ausgleichsverfahren und am 14. November 1988 der Anschlusskonkurs eröffnet wurde. Er wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, vom 21. Februar 1989 zur Haftung für den Rückstand an Dienstgeberabgabe, Lohnsummensteuer und jeweils darauf entfallenden Säumniszuschlag für den Zeitraum Februar bis Oktober 1988 zur Haftung... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0173 E 24. Oktober 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er ni... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0173 E 24. Oktober 2001
Rechtssatz: Die Höhe der Außenstände ist für die Verpflichtung des Geschäftsführers, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, ohne Belang. Den ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M. Fleischhandels Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: Gesellschaft) und hielt an dieser Gesellschaft bis März 1996 90 % und ab April 1996 100 % ihrer Anteile. Nachdem über das Vermögen der Gesellschaft am 9. April 1997 der Konkurs eröffnet worden war, wurde das Unternehmen der Gesellschaft durch ein Organ des Magistrates einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen, in der die Interessen der Gesellschaft durch den Masseverwalter wahrgen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0047 E 20. November 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 7 Abs 1 Wr LAO in der Fassung der Novelle LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung, sondern der Umstand, daß die Abgabe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter entbindet zwar den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. Januar 1997 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der L GmbH (nachfolgend: Primärschuldnerin) für Schuldigkeiten an Getränkesteuer samt Säumniszuschlag für Jänner bis August 1995 in Höhe von 25.483 S, für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag für August 1995 in Höhe von 7.263 S, für Dienstgeberabgabe für August 1995 in Höhe von 500 S und für Vergnügungssteuer samt Nebengebühren für 1994 sowie Jänner bis August 1995 in Höhe von 772.021 S haftbar gema... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und somit den Abgabengläubiger benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 25 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG, an welcher neben der Komplementär GmbH die Eltern des Beschwerdeführers - diese hielten auch je 37,5 % der GmbH-Anteile - als Kommanditisten beteiligt waren. Im Jahr 1987 wurde über das Vermögen der KG der Konkurs eröffnet. Ein bereits im Jahr 1986 beantragter Konkurs über das Vermögen der GmbH war mangels Kostendeckung abgewiesen worden. Der Beschwerdeführer hatte aus seiner G... mehr lesen...